RLG Systems AG
Aschheim, Ortsteil Dornach
ISIN: DE000A3MQD38
Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 ein zu der
am 19. September 2023, 15:00 Uhr (MESZ),
NEXT Conference Konferenzzentrum Aschheim,
Karl-Hammerschmidt-Str. 40,
85609 Aschheim (Dornach),
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RLG Systems AG zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Nach §§ 95 S. 1, 96 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Herr Paul Cox legt sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der RLG Systems AG mit Wirkung zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung nieder. Vor dem Hintergrund der Amtsniederlegung des Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Paul Cox, ist eine entsprechende Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Guy Wakeley, Geschäftsführer der Reconomy Group, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. September 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Lebenslauf von Herrn Wakeley sowie Angaben zu weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind unter
aufrufbar. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Umschreibestopp
Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 12. September 2023 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege bei der Gesellschaft per Brief oder per E-Mail angemeldet haben:
RLG Systems AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist (12. September 2022, 24:00 Uhr (MESZ), sogenannter Technical Record Date) entsprechen, da in der Zeit vom 13. September 2023, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Ablauf des 19. September 2023 (24:00 Uhr MESZ) keine Umschreibungen im Aktienregister durchgeführt werden.
Intermediäre (z.B. ein Kreditinstitut), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf den Anmeldeunterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt werden.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
RLG Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D – 85609 Aschheim (Dornach)
E-Mail: info@ccr.de
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 4. September 2023 (24:00 Uhr MESZ), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.
Aschheim (Dornach), im August 2023
Der Vorstand
LEBENSLAUF
Guy Wakeley
Chief Executive Officer (CEO)
geboren am 28.05.1970
BERUFSERFAHRUNG
Reconomy
(Reconomy ist Großbritanniens Marktführer für ausgelagerte Abfallmanagement- und Recycling-Dienstleistungen)
2023 – heute | Chief Executive Officer (CEO) | ||||||||||
Schwerpunkte/Erfolge: |
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Weitere Positionen |
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2021 – 2022 | IWG plc Vorstandsvorsitzender – Dienstleistungen, Zug, Schweiz |
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2014 – 2021 | Equiniti Group plc Vorstandsvorsitzender |
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2008 – 2013 | Morrison plc Vorstandsvorsitzender |
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2007 – 2008 | Amey plc Geschäftsführer – Built Environment |
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2005 – 2006 | Rok plc, London, GB Geschäftsführer , Rok Maintainence |
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2002 – 2005 | The Berkeley Group plc, Cobham, GB | ||||||||||
2003 – 2005 | Berkeley Homes Capital plc Betriebsleiter |
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2002 – 2003 | Berkeley Homes Eastern Ltd. Geschäftsführer |
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1999 – 2002 | AES Electric, London, GB Projektleiter AES Italia s.r.l. Geschäftsführer |
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1997 – 1999 | General Electric Power Systems, Slough, GB Kaufmännischer Leiter, Europa und Zentralasien |
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1988 – 1997 | Rolls-Royce Power Generation Systems, Newcastle, GB Leitender Design Ingenieur |
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Schwerpunkte/Erfolge: |
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
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