ERWE Immobilien AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung durch die Aktionäre
§ 122 Abs. 3 AktG
– Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. August 2023 –
Aufgrund der mir vom Amtsgericht Frankfurt am Main erteilten Ermächtigung vom 15. August 2023 kündige ich als Legitimationsaktionär der Gesellschaft für die am 19. Juli 2023 auf den 25. August 2023 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG in Frankfurt am Main (HRB 113320) als weitere Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge an:
TOP 1
Beschlussfassung gemäß § 142 AktG über eine Sonderprüfung bei der ERWE Immobilien AG zur Prüfung einer schädigenden Einflussnahme gemäß § 117 AktG bei Vorgängen der Kapitalbeschaffung und dem Erwerb einer 100%igen Kommanditbeteiligung an der HCK Grund GmbH & Co. KG zum Nachteil der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre
Ich schlage vor zu beschließen:
„Die Hauptversammlung beschließt eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 S. 1 AktG zur Prüfung der Handlungen von Einflussnehmern gemäß § 117 AktG bei Vorgängen der Kapitalbeschaffung und dem Erwerb einer 100%igen Kommanditbeteiligung an der HCK Grund GmbH & Co. KG zum Nachteil der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre. Aufgabe des Sonderprüfers ist die umfassende Prüfung von Vorgängen bei der am 8. Juni 2022 eingetragenen Kapitalerhöhung bei der ERWE Immobilien AG von EUR 18.219.214,00 um EUR 6.343.708,00 auf EUR 24.562.922,00 (die „Kapitalerhöhung“), dem laut des Halbjahresberichts 2022 im Geschäftsjahr 2022 stattgefundenen Erwerb einer 100%igen Kommanditbeteiligung an der HCK Grund GmbH & Co. KG (die „Transaktion“) sowie der Handlungen von Einflussnehmern auf die Kapitalerhöhung und die Transaktion. Der Sonderprüfer soll die Hintergründe der Kapitalerhöhung und der Transaktion aufklären und dabei insbesondere untersuchen, ob es in diesem Zusammenhang zu einer Einflussnahme auf die Vorstands- und/oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft gekommen ist und diese Einflussnahme zum Nachteil der Gesellschaft gewirkt hat. Er soll dabei insbesondere folgende Fragen und Sachverhalte überprüfen:
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TOP 2
Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers
Ich schlage vor zu beschließen:
„Zum Sonderprüfer werden die AUTACO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kardinal-Faulhaber-Straße 15, 80333 München, dort insbesondere Herr Thomas Welte, sowie hilfsweise Herr Stefan ten Doornkaat, geschäftsansässig Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf, bestellt. Die Sonderprüfer können sich nach ihrem Ermessen der Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Rechtsanwälten und/oder Wirtschaftsprüfern bedienen und sind zu diesbezüglichen Hilfsgeschäften, insbesondere zum Abschluss von Mandats- und Vergütungsvereinbarungen, befugt.“ |
Köln, im August 2023
Dr. Serge Reitze