Cowen Germany AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Cowen Europe AG hält mehr als den vierten Teil der Aktien)

Cowen Germany AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Cowen Europe AG mit Sitz in Wolfhalden, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der Cowen Germany AG mit Sitz in München, Deutschland, gehören.

2.

Die Toronto Dominion International PTE. Ltd. mit Sitz in Singapur, Republik Singapur, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar aufgrund Zurechnung der von der Cowen Europe AG mit Sitz in Wolfhalden, Schweiz, unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der Cowen Germany AG mit Sitz in München, Deutschland, gehören.

3.

Die The Toronto-Dominion Bank mit Sitz in Toronto, Kanada, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar aufgrund Zurechnung der von der von der Cowen Europe AG mit Sitz in Wolfhalden, Schweiz, unmittelbar gehaltenen Aktien gemäß §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der Cowen Germany AG mit Sitz in München, Deutschland, gehören.

 

München, im August 2023

Cowen Germany AG

Der Vorstand

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