Studio Babelsberg AG – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung (Mittwoch, dem 11. Oktober 2023,um 12:00 Uhr)

Studio Babelsberg AG

Potsdam

WKN: A1TNM5
ISIN: DE000A1TNM50

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Mittwoch, dem 11. Oktober 2023,
um 12:00 Uhr (MESZ),

im

fx.Center Babelsberg (Kino)
Studio Babelsberg
August-Bebel-Straße 26 – 53
14482 Potsdam

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

VORLAGE DES FESTSTELLEN JAHRESABSCHLUSSES DER STUDIO BABELSBERG AG UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGERBERICHTS FÜR DIE STUDIO BABELSBERG AG UND DEN KONZERN SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Diese Vorlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com/​ir

zugänglich.

2.

VERWENDUNG DES BILANZGEWINN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 20.812.210,84, der sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.785.881,39 und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 18.026.329,45 zusammensetzt, in Höhe einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre zu zahlen (insgesamt EUR 627.238,80) und im Übrigen in Höhe von EUR 20.184.972,04 auf neue Rechnung vorzutragen. Nicht dividendenberechtigt sind die von der Studio Babelsberg AG gehaltenen 819.020 eigenen Aktien.

Die Auszahlung der Dividende wird ab 13. Oktober 2023 fällig.

3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Studio Babelsberg AG für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

BESCHLUSSFASSUNG ZUR NEUWAHL VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören derzeit Michael Abel, Maria Terzini und Ty Warren an.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Abel hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2023, 24:00 Uhr, sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer 10.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach dem Ausscheiden von Michael Abel bestünde der Aufsichtsrat ab dem 1. November 2023 nur noch aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor,

Herrn Jacob Muller, Partner bei TPG Real Estate, wohnhaft in New York, USA,

zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum 1. November 2023, 00:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

7.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (TEILNAHME VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS IM WEGE DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG)

Gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Hierdurch soll eine Teilnahme auch in Situationen ermöglicht werden, in denen eine physische Teilnahme am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre. Nach dem neu in das Aktiengesetz eingefügten § 118a Abs. 2 Satz 2 AktG gilt die vorgenannte Regelung auch für virtuelle Hauptversammlungen. Aufgrund dieser Regelung soll es Mitgliedern des Aufsichtsrats ermöglicht werden, künftig elektronisch mittels Bild- und Tonübertragung an virtuellen Hauptversammlungen teilzunehmen. Dies gilt nicht für das versammlungsleitende Aufsichtsratsmitglied, welches bei einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 2 Satz 3 AktG am Ort der Hauptversammlung physisch teilnimmt.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung grundsätzlich keine aktive Rolle. Es ist daher nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat gerechtfertigt, dass die Aufsichtsratsmitglieder aus bestimmten Gründen oder bei einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen dürfen. Die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Bild- und Tonübertragung hat keine Auswirkungen auf die Aktionäre und deren Rechte, spart aber Aufwand und Kosten und ist mangels Reiseerfordernis nachhaltiger.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 der Satzung wird um einen neuen Absatz 5 ergänzt:

„14.5 Ist einem Aufsichtsratsmitglied die persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung aus gesundheitlichen Gründen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund, insbesondere aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer, nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich, so kann es im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“

§ 14b der Satzung wird um einen neuen Absatz 14b.3 ergänzt:

„14b.3 Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Versammlungsleiters, ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet.“

 

Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

 

ADRESSEN FÜR DIE ANMELDUNG UND EVENTUELLE GEGENANTRÄGE BZW. WAHLVORSCHLÄGE

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung an:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
E-Mail: ir@studiobabelsberg.com

 

 

HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 04. Oktober 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 04. Oktober 2023, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da nach der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 04. Oktober 2023. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Abs. 3 Nr. 1 AktG ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

 

ANGABE NACH § 125 ABS. 1 S. 4 AKTG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, einen Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z. B. eine Depotbank) (“ Intermediär“) oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die speziellen Regelungen des § 135 AktG, die u. a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Die Erteilung, der Nachweis bzw. der Widerruf der Vollmacht kann an die folgende Adresse bzw. E-Mail-Adresse übersandt werden:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch Vorzeigen der Vollmacht an der Einlasskontrolle erbracht werden.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären nach Anmeldung übersandt werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com/​ir

zum Download zur Verfügung. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine Erteilung von Weisungen erfolgt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechts erforderlich ist. Ferner werden die Stimmrechtsvertreter bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, das Stimmrecht nicht ausüben bzw. sich der Stimme enthalten.

Auch bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich (siehe oben unter „Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“).

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse oder E-Mail-Adresse, bis spätestens 10. Oktober 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erteilt werden:

Studio Babelsberg AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welche die Aktionäre verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com/​ir

zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Entsprechende Formulare sind an der Zugangskontrolle erhältlich.

 

Rechte der Aktionäre

 

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 16. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Studio Babelsberg AG zu richten. Entsprechende Verlangen können an die folgende Adresse gerichtet werden:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam

 

Gegenanträge/​Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.1, 127 AktG

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com/​ir

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat oder einen Vorschlag des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit einer etwaigen Begründung an nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt hat:

Studio Babelsberg AG
z. H. Bianca Makarewicz
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
oder mittels E-Mail unter: ir@studiobabelsberg.com

Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden.

 

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende ermächtigt, für das Frage- und Rederecht der Aktionäre einen angemessenen zeitlichen Rahmen zu bestimmen.

Um den Prozess der Beantwortung von Fragen in der Hauptversammlung zu beschleunigen, bietet die Gesellschaft den bis zum Anmeldeschluss ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären an, ihre Fragen bereits vorab bis Mittwoch, den 4. Oktober 2023 (24:00 Uhr MESZ) unter Angabe ihrer Aktionärsnummer an die folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:

ir@studiobabelsberg.com

Einschränkungen oder Erweiterungen des gesetzlichen Auskunftsrechts sind mit diesem freiwilligen Angebot nicht verbunden. Insbesondere besteht keine Verpflichtung der Aktionäre, Fragen vorab zu übersenden. Zu beachten ist, dass die vorherige Übersendung die Aktionäre nicht von dem Erfordernis entbindet, das Auskunftsverlangen in der Hauptversammlung geltend zu machen und die entsprechenden Fragen zu stellen. Die bloße Übersendung von Fragen vor der Hauptversammlung begründet keinen Auskunftsanspruch. Als besonderen Service beabsichtigt die Gesellschaft, den Teilnehmern der Hauptversammlung auf Wunsch Kopien der vorbereiteten Antworten zu den nach vorstehendem Absatz rechtzeitig übersandten Fragen per E-Mail zukommen zu lassen, soweit die Fragen in der Hauptversammlung wie angekündigt gestellt werden. Ein Rechtsanspruch wird durch diesen Vorschlag nicht begründet.

 

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ GEM. § 13, 14 DSGVO

Sie finden auf unserer Internetseite unter

https:/​/​www.studiobabelsberg.com/​ir

unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Die in dieser Datenschutzerklärung genannten Regeln wenden wir auch für die zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung erhobenen Daten an.

Von dem an der Hauptversammlung mitwirkenden Auftragsverarbeiter (Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München), dem Notar Matthias Frohn und dem den Aufsichtsratsvorsitzenden in seiner Funktion als Versammlungsleiter vertretenden Dr. Henrik Humrich liegt uns jeweils eine Datenschutzerklärung zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor.

 

Potsdam-Babelsberg, im September 2023

Vorstand der Studio Babelsberg AG

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