SECUNDA Effekten AG – Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 AktG (Erhöhung des Grundkapitals)

von Legite

Artikel

SECUNDA Effekten AG

München

AG München HRB 118136

Bekanntmachung nach § 186 Abs. 2 AktG

 

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31.08.2023 die Erhöhung des Grundkapitals von € 0,00 um € 50.000,00 auf € 50.000,00 durch Ausgabe von bis zu Betragserhöhung neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zum Ausgabepreis von 1,00 je Aktie beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in das Handelsregister noch nicht eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung zum Bezug angeboten, also im Verhältnis 767.589 zu 50.000,00. Sich ergebende Bezugsspitzen werden aufgerundet. Die zur Aufrundung erforderlichen Aktien stellt die M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München (AG München, HRB 165587) aus eigenem Besitz zur Verfügung.

Die Einzahlungen sind innerhalb von fünf Kalendertagen, gerechnet ab Zeichnung, kostenfrei auf das Konto der Gesellschaft zu bewirken.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht wahrzunehmen. Hierfür bestimmen wir eine Frist von drei Wochen, gerechnet ab dem Erscheinen dieser Bekanntmachung (Datum der entsprechenden Nummer des Bundesanzeigers).

Das Bezugsrecht wird durch bei der Gesellschaft eingehende Erklärung ausgeübt. Hierbei ist der Aktienbesitz nachzuweisen.

 

München, am 31. August 2023

 

Der Vorstand

Werbung

Aktienkurse

Werbung

Devisenkurse