Rocket Factory Augsburg AG – Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts

von Legite

Artikel

Rocket Factory Augsburg AG

Augsburg

HRB 34251

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Rocket Factory Augsburg AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Rocket Factory Augsburg AG am 5. September 2023 beschlossen, von der am 27. Juli 2023 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und Wandelschuldverschreibungen wie folgt zu begeben: (i) zwei Serien von nachrangigen, auf den Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 10.000.000,00 (eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00) bzw. bis zu EUR 20.000.000,00 eingeteilt in bis zu 200.000 auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00) sowie (ii) eine weitere Serie von nachrangigen, auf den Namen lautentenden Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 8.864.700,00 (eingeteilt in 88.647 auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00).

Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der Rocket Factory Augsburg AG. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2023/​I gemäß § 3.5a der Satzung der Rocket Factory Augsburg AG zu Grunde.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Rocket Factory Augsburg AG, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 27. Juli 2023 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht Augsburg, HRB 34251, hinterlegt.

 

Augsburg, 7. September 2023

Rocket Factory Augsburg AG

– Der Vorstand –

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