AFKEM AG – Ordentliche Hauptversammlung (Mittwoch, den 25. Oktober 2023, um 09:00 Uhr)

von lgxpost

Artikel

AFKEM AG

Troisdorf

ISIN DE000A1EMBS3, WKN A1EMBS

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 25. Oktober 2023, um 09:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

AFKEM AG, Brüsseler Straße 15,
53842 Troisdorf, Raum HV,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

5.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

13.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

14.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

15.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Mittwochs, dem 18. Oktober 2023, 24:00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft (AFKEM AG, Brüsseler Str. 15, 53842 Troisdorf) oder bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse anmelden:

AFKEM AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
bgross@martinbank.de , Fax: 0 71 61 /​ 96 93 17

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den gesetzlich vorgesehenen Tag (Nachweisstichtag) vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Mittwoch, den 4. Oktober 2023, 0:00 Uhr, beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Institutes in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, um deren Vorlage beim Eingang zur Hauptversammlung gebeten wird. Die Stimmkarten werden vor Ort am Versammlungstag ausgehändigt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 BGB gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen.

Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Formular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte eine der oben genannten Anmeldeadressen. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) sind ausschließlich zu übersenden an:

AFKEM AG
Brüsseler Str. 15, 53842 Troisdorf
E-Mail: hv@afkem.ag

Rechtzeitig gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.afkem.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Hinweis auf Verfügbarkeit von Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind auf den Internet-Seiten der Gesellschaft unter

www.afkem.ag

veröffentlicht und liegen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (AFKEM AG, Brüsseler Str. 15, 53842 Troisdorf) zur Einsicht der Aktionäre aus:

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden jedem Aktionär der Gesellschaft auf sein Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Hinweis zum Datenschutz

Europaweit gelten seit dem 25.05.2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter dem Link:

https:/​/​afkem.ag/​datenschutzerklaerung

 

Troisdorf, im September 2023

AFKEM AG

Der Vorstand

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