Rhein-Ruhr Immobilien AG – Bezugsangebot (Ausgabe von 2.400 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien)

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Rhein-Ruhr Immobilien AG.

Das Bezugsangebot stellt kein Angebot zum Kauf bzw. Verkauf von den hierin genannten Bezugsrechten oder Aktien der Rhein-Ruhr Immobilien AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 oder nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Bezugsrechte und die Aktien der Rhein-Ruhr Immobilien AG wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert. Die Bezugsrechte und Aktien der Rhein-Ruhr Immobilien AG werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

Rhein-Ruhr Immobilien AG

Straelen

ISIN DE000A3EEN48 /​ WKN A3EEN4

Bezugsangebot

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. März 2023 wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 48.000.000,00 EUR gegen Bareinlagen um 24.000.000,00 EUR auf 72.000.000,00 EUR erhöht, und zwar durch Ausgabe von 2.400 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien und mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 10.000,00 EUR je Stückaktie und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023. Der geringste Ausgabebetrag beträgt 10.000,00 EUR je Stückaktie.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht, den Ausgabebetrag sowie die die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie deren Durchführung festzulegen.

 

(Anteilige) Bezugsrechte, Ausgabebetrag, Mehrbezug

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 zum Ausgabebetrag von EUR 10.417,00 je Neuer Aktie zum Bezug angeboten. Je zwei bestehende Aktien berechtigen also zum Bezug von einer neuen Aktie zum Preis von EUR 10.417,00 je Neuer Aktie.

Maßgeblich für die Legitimation als Aktionär sowie für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist die Eintragung als Aktionär sowie der jeweilige Bestand an Aktien der Gesellschaft laut Eintragung im Aktienregister am 31. Mai 2023, 24.00 Uhr.

Bei der Berechnung der Bezugsrechte können nur ganze Aktien zugeteilt werden, auch wenn rechnerisch Nachkommastellen entstehen.

Die Bezugsrechte sind auf die EDEKA Rhein-Ruhr eG übertragbar.

Die EDEKA Rhein-Ruhr eG hat bereits erklärt, sämtliche zur Übertragung angebotenen Bezugsrechte, zu einem zum Preis von EUR 613,32 je Bezugsrecht zu kaufen und die Bezugsrechte hieraus auszuüben.

Nicht ausgeübte oder an die EDEKA Rhein-Ruhr eG übertragene Bezugsrechte verfallen. Ein Wertausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Rahmen seiner von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht und die EDEKA Rhein-Ruhr eG zur Zeichnung sämtlicher Neuen Aktien zugelassen, für die die Bezugsrechte nicht ausgeübt worden sind.

Es besteht keine Mehrzuteilungsoption. Die Aktien werden im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen.

 

Bezugsangebot

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung in der Zeit vom 25. September 2023 einschließlich bis zum 9. Oktober 2023 einschließlich (die „Bezugsfrist“) bei der Gesellschaft unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Bezugserklärungen auszuüben.

 

Zeichnungsverfahren

Während der Bezugsfrist können Aktionäre – diese werden von der Rhein-Ruhr Immobilien AG persönlich angeschrieben und über das genaue Procedere informiert – gegenüber der Gesellschaft das Bezugsangebot annehmen. Es ist von jedem Zeichner mindestens eine Aktie zu zeichnen. Die Bezugsrechte sind an die EDEKA Rhein-Ruhr eG übertragbar, die bereits angekündigt hat, sämtliche zur Übertragung angebotenen Bezugsrechte zu einem Preis von EUR 613,32 je Bezugsrecht zu erwerben und die Bezugsrechte daraus bis zum letzten Tag des Angebotes bis 18:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) auszuüben.

Über das genaue Procedere der Übertragung von Bezugsrechten an die EDEKA Rhein-Ruhr eG werden die Aktionäre unmittelbar von der Gesellschaft informiert, die diese rechtzeitig vor dem Ablauf der Angebotsfrist persönlich anschreiben wird. Nicht ausgeübte oder an die EDEKA Rhein-Ruhr eG übertragene Bezugsrechte verfallen.

Ein Wertausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet statt.

Zur wirksamen Ausübung des Bezugsrechtes muss der Anleger dafür sorgen, dass

a)

der vollständig und korrekt ausgefüllte sowie unterzeichnete Zeichnungsschein innerhalb des Angebotszeitraums bei der Rhein-Ruhr Immobilien AG zugegangen ist und

b)

der Geldbetrag, welcher dem Bezugspreis von EUR 10.417,00 multipliziert mit den vom Aktionär maximal zu erwerben gewünschten Aktien entspricht, auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der Rhein-Ruhr Immobilien AG bei der EDEKA Bank, IBAN DE78 2009 0700 2637 0900 05, BIC: EDEKDEHH vollständig eingegangen ist. Der Zeichnungsschein, der den Aktionären von der Gesellschaft persönlich zugeschickt wird und auch in den Geschäftsräumen der Rhein-Ruhr Immobilien, Gutenbergstraße 6a, 47638 Straelen verfügbar ist, muss die folgenden Angaben enthalten:

den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Anlegers,

bei juristischen Personen die Firma, die Geschäftsanschrift und den Sitz der Gesellschaft,

die Anzahl der vom Anleger gewünschten zu zeichnenden neuen Aktien aus seinen Bezugsrechten und

den Gesamtbetrag des Bezugspreises für sämtliche zu erwerbenden neuen Aktien.

 

Der der Rhein-Ruhr Immobilien AG zugegangene Zeichnungsschein ist bindend und unwiderruflich. Die Zeichnungserklärung wird am Tag ihres Zugangs mit dem kumulativen Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen und Eingang des Zeichnungspreises und des Zeichnungsscheines bei der Rhein-Ruhr Immobilien AG wirksam. Nach Ablauf des Angebotszeitraumes wird die Rhein-Ruhr Immobilen AG prüfen, ob und wie viele wirksame Angebote zum Bezug der neuen Aktien vorliegen. Sollte die Zahl der wirksamen Angebote geringer sein als die Zahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung geschaffenen neuen Aktien, werden sämtliche Angebote vollständig berücksichtigt. Die EDEKA Rhein-Ruhr eG wird die Aktien zeichnen, für die die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden im Anschluss an die Durchführung die Kapitalerhöhung zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Die neuen Aktien werden mit Eintragung im Handelsregister der Rhein-Ruhr Immobilien AG wirksam. Die neuen Aktien werden den Aktionären sodann im Aktienregister der Gesellschaft ((vinkulierte) Namensaktien) mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 zugeschrieben.

Darüber erhalten diese persönlich durch die Rhein-Ruhr Immobilien AG Kenntnis.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. November 2023 zum Handelsregister der Gesellschaft angemeldet wurde.

Gemäß § 4 Abs, 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

 

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Bezugsangebot darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen.

Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Straelen, im September 2023

Rhein-Ruhr Immobilien AG

Der Vorstand

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