Rüdesheim Tourist AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 18.10.2023, 18:00 Uhr)

Rüdesheim Tourist AG

Rüdesheim am Rhein

AG Wiesbaden HRB 20279

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18.10.2023, 18:00 Uhr, in Rüdesheim in „Mein Bahnhof“ Am Rottland stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Hauptversammlung

durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rainer Orben

2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2022 und Ausblick 2023

durch den Vorstand Heinrich Rölz. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2022 steht ab dem 13. Oktober 2023 zum Download bereit. Zum Zeitpunkt der Einladung ist hier noch der Geschäftsbericht 2021 hinterlegt.

 

3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlustes

Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.ruedesheim.de/​hauptversammlung

abrufbar. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin am 10. August 2023 gebilligt hat.

4.

Aussprache

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 123.822,66 Euro wie folgt zu verwenden:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 123.822,66 Euro einschließlich des Jahresfehlbetrages 2022 in Höhe von € 19.651,53 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8.

Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes

9.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens drei Tage vor der Versammlung, also bis Freitag, 13.10.2023, bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgebend für die Einhaltung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft. Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich direkt bei der Gesellschaft unter der Anschrift Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, anmelden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, oder per E-Mail an:

touristinfo@ruedesheim.de

 

bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu übersenden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird. Bei fristgerechtem Eingang werden sie einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten elektronisch mitgeteilt und auch online unter

www.ruedesheim.de/​hauptversammlung

 

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de, Telefax: 06722-9061599.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

 

Rüdesheim am Rhein, den 14. September 2023


Rüdesheim Tourist AG

Vorstand + Aufsichtsrat

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