Innolytics AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Mittwoch, den 25. Oktober 2023, um 17:00 Uhr)

Innolytics AG

Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HRB 38455

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Innolytics AG

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Innolytics AG Leipzig ein, die am

Mittwoch, den 25. Oktober 2023, um 17:00 Uhr

in dem Notariat Zapf & Flache, Schreberstraße 13, 04109 Leipzig, stattfindet.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Innolytics AG in der Fassung vom 20. Juli 2023 wie folgt zu ändern:

a)

Streichung des § 1 Abs. 4 S. 2 der Satzung

§ 1 Abs. 4 S. 2 der Satzung („Verwässerungseffekte, die Investoren der ersten Stunde benachteiligen, möchten die Gründer kraft dieser Satzung ausschließen.“) wird gestrichen.

b)

Einfügung von § 5 Abs. 7 der Satzung

Es wird in § 5 der Satzung folgender Abs. 6 eingefügt:

„Der Vorstand wird im Rahmen der genehmigten Kapitalerhöhungen dazu ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.“

Der Abs. 6 der Satzung in der Fassung vom 20. Juli 2023 wird unverändert zu einem neuen Abs. 7.

c)

Einfügung von § 22 Abs. 2 und 3

In § 22 der Satzung werden, wie folgt, zwei neue Absätze eingefügt:

Abs. 2:

„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt für die Abhaltung von virtuellen Hauptversammlung bis zum 31. August 2028.“

Abs. 3:

„Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Versammlungsleiters können in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen, wenn ihrer physischen Teilnahme am Ort der Hauptversammlung rechtliche Gründe entgegenstehen, ihre physische Teilnahme am Ort der Hauptversammlung einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, das Aufsichtsratsmitglied aus anderem wichtigen Grund an einer physischen Teilnahme verhindert ist oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“

 

5.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind ausschließlich diejenigen Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter

Innolytics AG
Gerichtsweg 28
04103 Leipzig
E-Mail: hauptversammlung@innolytics.de

 

spätestens bis zum 20. Oktober 2023, 24:00 Uhr MESZ, in Schrift- oder Textform zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben.

 

Leipzig, den 19.09.2023

 

Der Vorstand der Innolytics AG

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