Müller-BBM AG
Planegg
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen zu der am
Donnerstag, den 9. November 2023 um 17:30 Uhr (MESZ)
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
am Hauptsitz der Müller-BBM AG,
Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5 in 82152 Planegg (Hörsaal),
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Ziff. 6, § 5 und § 6 der Satzung der Müller-BBM AG (Anpassungen betreffend den Erwerb, den Verkauf und die Einziehung von Aktien der Gesellschaft) Vorstand und Aufsichtsrat möchten sicherstellen, dass die Aktien der Gesellschaft auch zukünftig möglichst vollständig in den Händen der Arbeitnehmer und Organmitglieder der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen verbleiben. Daher sollen die Regelungen zum Erwerb, zum Verkauf und zur Einziehung von Aktien grundlegend angepasst werden. Wesentliche Änderungen sind die Abschaffung der Einstiegsschwelle von mindestens 100 Aktien sowie die Ermöglichung einer Vergabe von Aktien an bestehende Aktionäre z.B. im Rahmen von Bonus-Programmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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§ 5
Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung; Fünftelregelung
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§ 6
Einziehung
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2. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Ziff. 3 der Satzung der Müller-BBM AG (Klarstellungen zur Stimmrechtsvertretung) Die Regelung zur Benennung von Stimmrechtsvertretern für die Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre nach deren Weisung soll ohne inhaltliche Änderungen angepasst werden, um mögliche Unklarheiten und Zweifelsfragen zu beseitigen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 18 Ziff. 3 der Satzung wird geändert und neu gefasst wie folgt:
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3. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Ziff. 1 und 2 der Satzung der Müller-BBM AG (Aufsichtsratsvergütung) Die bislang starre Aufsichtsratsvergütung soll durch eine Festsetzung von der Hauptversammlung ersetzt werden, um künftig mehr Flexibilität bei der Aufsichtsratsvergütung zu ermöglichen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 15 Ziff. 1 und 2 der Satzung wird geändert und neu gefasst wie folgt: |
§ 15
Vergütung
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II. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung – in Person oder durch Bevollmächtigte – sind gemäß § 17b der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Müller-BBM AG eingetragen und ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung kann entweder per Post oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung per Post oder per E-Mail muss der Müller-BBM AG unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. November 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter
Müller-BBM AG, Helmut-A.-Müller-Straße 1 – 5, 82152 Planegg |
zugehen.
Gegenanträge sind ebenfalls an die oben genannte Adresse zu richten.
Planegg, im September 2023
Der Vorstand