Suhrkamp Verlag AG – Einladung zur Hauptversammlung (am 13.11.2023 um 11:30 Uhr)

Suhrkamp Verlag AG

Berlin

Einladung zur Hauptversammlung

der Suhrkamp Verlag AG

am 13.11.2023

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 13.11.2023 um 11:30 Uhr in die Räume der Gesellschaft in der Gerkrathstraße 6, 14129 Berlin, ein.

 

Tagesordnung

1.

Bericht über die wirtschaftliche Situation

Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen.

2.

Bestellung des Abschlussprüfers

Ein Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers ist zu fassen für das Geschäftsjahr 2023.

3.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Über die Gewinnverwendung 2022 muss ein Beschluss gefasst werden.

4.

Entlastung des Vorstands

Erläuterung: Ein Beschluss über die Entlastung ist betreffend Herrn Dr. Jonathan Landgrebe für das Geschäftsjahr 2022 zu fassen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend Frau Ulla Unseld-Berkéwicz, Frau Dr. Rachel Salamander und Herrn Ulrich Ströher für das Geschäftsjahr 2022 zu fassen.

 

 

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats

 

 

Top 2: Beschlussvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

„Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 zur Abschlussprüferin bestellt.“

 

 

Top 3: Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von EUR -269.723,55 bzw. der Bilanzgewinn 2022 in Höhe von EUR 1.659.722,39 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an die Aktionäre: keine. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

 

 

Top 4: Beschlussvorschlag zur Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Dem Alleinvorstand Dr. Jonathan Landgrebe wird für das Geschäftsjahr 2022 (1.1.2022 bis 31.12.2022) Entlastung erteilt.“

 

 

Top 5: Beschlussvorschlag zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

1.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Ulla Unseld-Berkéwicz wird für das Geschäftsjahr 2022 (1.1.2022 bis 31.12.2022) Entlastung erteilt.“

2.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Dr. Rachel Salamander wird für das Geschäftsjahr 2022 (1.1.2022 bis 31.12.2022) Entlastung erteilt.“

3.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Ulrich Ströher wird für das Geschäftsjahr 2022 (1.1.2022 bis 31.12.2022) Entlastung erteilt.“

 

 

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit dem entsprechender Kuriersendung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 6.11.2023, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar

unter der Anschrift
Suhrkamp Verlag AG
Hauptversammlung 2023
Torstraße 44
D – 10119 Berlin

unter der Telefax-Nummer
+49 30 740744-107 oder

unter der E-Mail-Adresse
karduck@suhrkamp.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Aktionäre können sich gemäß Ziffer 16.3 der Satzung auch durch von der Gesellschaft benannte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch eine solche Bevollmächtigung samt Weisung ist der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen, und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später mitgeteilte Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder Vorschläge, die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.

Formulare für Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft – rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist – unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen angefordert werden und werden den Aktionären in diesem Fall in Textform zur Verfügung gestellt.

Berlin, 22. September 2023

Suhrkamp Verlag AG

Der Vorstand

 

 

Anlage

Bericht des Aufsichtsrats der Suhrkamp Verlag AG gemäß § 171 (2) Aktiengesetz zu dem Jahresabschluss zum 31.12.2022

Bericht des Aufsichtsrats der Suhrkamp Verlag AG
gemäß § 171 (2) Aktiengesetz zu dem Jahresabschluss zum 31.12.2022

1.

Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Suhrkamp Verlag AG hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand sorgfältig überwacht. Grundlage der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten regelmäßigen Berichte des Vorstands, in denen dieser den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend insbesondere über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte und die aktuelle Lage des Unternehmens unterrichtet hat. Insgesamt haben im Jahr 2022 2 Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden.

2.

Personelle Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Es gab im Geschäftsjahr 2022 keine personellen Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat.

3.

Ausschüsse

Ausschüsse innerhalb des Aufsichtsrats wurden im Berichtszeitraum nicht gebildet.

4.

Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Suhrkamp Verlag AG zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Abschlussprüfer, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss geprüft.
In seinem Prüfungsbericht erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und bestätigt seine Unabhängigkeit. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Suhrkamp Verlag AG die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens des Abschlussprüfers keine Beanstandungen vorgenommen. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. August 2023 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Suhrkamp Verlag AG geprüft. Die Rechnungslegung des Verlags war nicht zu beanstanden. Einwendungen waren nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats keine zu erheben, so dass der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24. August 2023 gebilligt worden ist.

Der Aufsichtsrat hat in diesem Rahmen zur Kenntnis genommen, dass der Vorstand der Hauptversammlung, vorschlägt, den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -269.723,55 € bzw. den Bilanzgewinn in Höhe von 1.659.722,39 € wie folgt zu verwenden: Ausschüttung an die Aktionäre: keine. Vortrag auf neue Rechnung: 1.659.722,39 €.

 

Berlin, den 24. August 2023

 

Für den Aufsichtsrat

Ulla Unseld-Berkéwicz
Vorsitzende des Aufsichtsrats

Comments are closed.