Sustina AG – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) mit der Sustina AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Sustina AG

Münster

HRB 20019

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) mit der Sustina AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

 

Die Sustina AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19115, als Ganzes unter Auflösung ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) als übertragender Gesellschaft vollständig von der Sustina AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Sustina AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Sustina AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Sustina AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Sustina AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Sustina AG ist entbehrlich, da der Sustina AG sämtliche Geschäftsanteile an der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Sustina AG, Martin-Luther-King-Weg 26, 48155 Münster, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Sustina AG und der ARCH.IMMO.PLAN UG (haftungsbeschränkt) zur Einsicht der Aktionäre der Sustina AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Sustina AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

Sustina AG

Der Vorstand
Fabian Bergfort Sebastian Sehr
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