Rocket Factory Augsburg AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wandelschuldverschreibungen)

Rocket Factory Augsburg AG

Augsburg

HRB 34251

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Die Rocket Factory Augsburg AG hat am 15. September 2023 Wandelschuldverschreibungen wie folgt ausgegeben: (i) eine Serie von nachrangigen, auf den Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 10.000.000,00 (eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00) mit einer jährlichen Verzinsung von 5,00 % und einer Laufzeit bis zum 5. September 2028 sowie (ii) eine Tranche einer weiteren Serie von nachrangigen, auf den Namen lautenden Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 5.000.000,00 (eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00) mit einer jährlichen Verzinsung von 5,00 % und einer Laufzeit bis zum 5. September 2028.

Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2023/​I (Ziffer 3.5a der Satzung der Rocket Factory Augsburg AG) zugrunde. Die Wandelschuldverschreibungen können zu einem Wandlungspreis von EUR 15.00 je Aktie der der Rocket Factory Augsburg AG gewandelt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung war ausgeschlossen.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juli 2023 sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg, HRB 34251, hinterlegt.

 

Augsburg, im September 2023

Rocket Factory Augsburg AG

Der Vorstand

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