AEE Gold AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält mehr als den vierten Teil der Aktien)

AEE Gold AG

Ahaus

(HRB 14767, Amtsgericht Coesfeld)

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 sowie gem. § 21 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der AEE Gold AG, mit Sitz in Ahaus, gehört. Gleichzeitig teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG sowie § 21 Abs. 2 und 3 AktG mit, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an der AEE Gold AG mehr gehört.

 

 

AEE Gold AG

Der Vorstand

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