Softline AG – Vorprüftermin für Restrukturierungsverfahren (Berichtigung der Veröffentlichung vom 03.11.2023)

Amtsgericht Dresden

Restrukturierungsgericht

Aktenzeichen: 572 RES 1/​23

Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381

vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje

vertreten durch den Vorstand Holger Maul

ergeht am 07.11.2023 nachfolgende Entscheidung:

 

Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden – Restrukturierungsgericht – vom 27.10.2023 zum Vorprüfungstermin am 13.11.2023 war im Tenor in Ziff. 5 Abs. 3 und 4 dahingehend zu berichtigen, als diese lauten:

Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zur Einsichtnahme im Original vorzulegen.

Gründe:

Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Dresden war – wie geschehen – zu berichtigen, da ein offensichtliches Schreibversehen vorliegt, das sich aus der Aktenlage ergibt.

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