RIPAG Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG (Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage)

RIPAG Aktiengesellschaft

Hamburg

ISIN DE000A0H1KF3

WKN A0H1KF

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

 

 

Gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass die Aktionärin, die LifeJack AG, mit Sitz in Saarbrücken, Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2023 gefassten Beschlüsse erhoben hat:

a)

gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022;

b)

gegen den unter Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022;

c)

gegen den unter Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022;

 

Die Klage ist beim Landgericht Hamburg, 4. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 404 HKO 87/​23 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

 

Hamburg, im November 2023

RIPAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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