Hornblower Fischer Aktiengesellschaft i.L.
Frankfurt am Main
Nachtrag zur
Einladung zur Hauptversammlung der Hornblower Fischer AG i.L.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Hornblower Fischer AG .i.L.
Nachtrag
Der Gesellschaft ging am 20. November 2023 form- und fristgerecht und inhaltlich wirksam ein Ergänzungsverlangen zu, welches hiermit gemäß § 124 Abs. 1 S. 3 AktG veröffentlicht wird und unter
www.hornblower.de/mitteilungen
ebenso einsehbar ist.
17. Antrag auf Sonderprüfung
Beschlussfassung über den Antrag von Aktionären der Gesellschaft auf Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Amtsführung von Herrn Erimar von der Osten als Abwickler der Gesellschaft.
Beschlussvorschlag:
a) |
Es soll eine Sonderprüfung stattfinden zur Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen durch Herrn Erimar von der Osten als Abwickler der Hornblower Fischer Aktiengesellschaft, insbesondere zu folgenden Fragen:
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b) |
Zum Sonderprüfer wird die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, (Ansprechpartner Prof. Dr. Dietrich Grashoff) bestellt. Soweit dies erforderlich ist, darf sich der Sonderprüfer Hilfspersonen bedienen. |
Frankfurt am Main, 20. November 2023
Hornblower Fischer AG i.L.
Der Liquidator