Hornblower Fischer Aktiengesellschaft – Nachtrag zur Einladung zur Hauptversammlung der Hornblower Fischer AG i.L.

Hornblower Fischer Aktiengesellschaft i.L.

Frankfurt am Main

Nachtrag zur
Einladung zur Hauptversammlung der Hornblower Fischer AG i.L.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Hornblower Fischer AG .i.L.

 

 

Nachtrag

Der Gesellschaft ging am 20. November 2023 form- und fristgerecht und inhaltlich wirksam ein Ergänzungsverlangen zu, welches hiermit gemäß § 124 Abs. 1 S. 3 AktG veröffentlicht wird und unter

www.hornblower.de/​mitteilungen

ebenso einsehbar ist.

 

17. Antrag auf Sonderprüfung

Beschlussfassung über den Antrag von Aktionären der Gesellschaft auf Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Amtsführung von Herrn Erimar von der Osten als Abwickler der Gesellschaft.

Beschlussvorschlag:

a)

Es soll eine Sonderprüfung stattfinden zur Untersuchung möglicher Pflichtverletzungen durch Herrn Erimar von der Osten als Abwickler der Hornblower Fischer Aktiengesellschaft, insbesondere zu folgenden Fragen:

aa)

Wofür erfolgten die Ausgaben aus dem Gesellschaftsvermögen seit dem Jahre 2005 und waren diese angemessen?

bb)

Ist der bezüglich der Forderungen gegen die Alexander Falk Holding im September 2023 geschlossene Vergleich angemessen?

cc)

Ist die bisherige Dauer des Abwicklungsverfahrens angemessen?

dd)

Bestehen Gründe, die die verzögerte Erstellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010 bis 2022 entschuldigen könnten?

b)

Zum Sonderprüfer wird die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, (Ansprechpartner Prof. Dr. Dietrich Grashoff) bestellt. Soweit dies erforderlich ist, darf sich der Sonderprüfer Hilfspersonen bedienen.

 

Frankfurt am Main, 20. November 2023

Hornblower Fischer AG i.L.

Der Liquidator

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