Pflege.Digitalisierung Invest AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Pflege.Digitalisierung Invest AG

Heidelberg

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

 

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Oktober 2023 zu dem Tagesordnungspunkt 13 „Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts“ Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben wurde. Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 21/​23 rechtshängig.

 

Heidelberg, im Dezember 2023

Pflege.Digitalisierung Invest AG

Der Vorstand

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