Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG: Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

von Red. LG

Artikel

Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG

Frankfurt am Main

Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 AktG

1.

Die Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) und eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. Die Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG hat uns ferner mitgeteilt, dass sämtliche Aktien an der Frankfurter Bankgesellschaft Holding AG von der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale gehalten werden.

2.

Die Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG hat uns mitgeteilt, dass ihr nicht mehr der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG i. V. m. §§ 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AktG) und auch nicht mehr eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG i. V. m. § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

 

Frankfurt am Main, den 07. Dezember 2023

 

Der Vorstand

Werbung

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen

DEAID
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.