Zyagnum AG – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung sowie Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der

Zyagnum AG

Darmstadt

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung
sowie
Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Zyagnum AG, Darmstadt, (die „Gesellschaft“) vom 25. August 2021 hat im Wege der Satzungsänderung beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, in der Zeit bis zum 24. August 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.750,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 3.750 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2021 festzulegen. Vorstehende Ermächtigung und die entsprechende Satzungsänderung in § 7 Absatz 8 der Satzung wurden am 14. September 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 99134 eingetragen.

Der Vorstand hat am 11. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 74.997,00 um bis zu EUR 3.750,00 auf bis zu EUR 78.747,00 (bzw. nach erfolgter Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vom 7. Dezember 2023 von EUR 75.949,00 um bis zu EUR 3.750,00 auf bis zu EUR 79.699,00) durch Ausgabe von bis zu 3.750 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 6.666,93 je Neuer Aktie. Der Ausgabebetrag entspricht dem Bezugspreis. Der Gesamtausgabebetrag beträgt somit insgesamt bis zu EUR 25.000.987,50. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt und verbriefen im Übrigen die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie die bestehenden Aktien.

Die Neuen Aktien) werden den Aktionären unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Dies erfolgt während einer Bezugsfrist von zwei Wochen im Verhältnis 20:1 (Bestehende Aktien zu Neue Aktien) zum Ausgabebetrag von EUR 6.666,93 je Neuer Aktie. Die TAVARTIS GmbH und die R A Schierl Holding GmbH haben in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Gesellschaft in dem erforderlichen Umfang auf ihr Bezugsrecht verzichtet, um für die anderen Aktionäre ein Bezugsverhältnis von 20:1 zu ermöglichen. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist nicht bezogene Neue Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zum festgesetzten Bezugspreis zur Zeichnung angeboten.

Bezugsangebot

Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist

vom Dienstag, 19. Dezember 2023 bis Dienstag, 2. Januar 2024 (jeweils einschließlich)

durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft (Zyagnum AG, Kapitalerhöhung, Gräfenhäuser Straße 26, 64293 Darmstadt) als Bezugsstelle auszuüben. Zeichnungsscheine werden den Aktionären zugesandt und sind bei der Gesellschaft auf Anfrage erhältlich. Der Bezugspreis ist bei Zeichnung, spätestens aber bis Donnerstag, 4. Januar 2024 (Zahlungseingang) auf das Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2023“ der Gesellschaft IBAN DE82 5085 2651 0001 1401 28 bei der Sparkasse Dieburg, unter der Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und des Geburtsdatums bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer einzuzahlen.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am Montag, 18. Dezember 2023, abends, als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Aktienregister der Gesellschaft ist zugleich Nachweis für die Bezugsberechtigung.

Sofern der Zeichnungsschein der Gesellschaft nicht fristgerecht, d. h. bis spätestens Dienstag, 2. Januar 2024, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens Donnerstag, 4. Januar 2024 (Zahlungseingang bei der Sparkasse Dieburg) auf dem Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2023“ und unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer gutgeschrieben ist.

Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird nach dem Bestand der Aktien am Montag, 18. Dezember 2023, abends, berechnet, sodass auf jeweils 20 (zwanzig) alte Aktien1 (eine) Neue Aktie zum Preis von EUR 6.666,93 je Neuer Aktie bezogen werden können.

Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar.

 

Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

 

Wichtige Hinweise zu den besonderen Risiken der Zeichnung von Neuen Aktien

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information der Bezugsberechtigten gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Die Neuen Aktien werden in Deutschland nach Maßgabe des Artikel 1 Abs. 4 lit. b) prospektfrei in der Bundesrepublik Deutschland angeboten.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots sich in geeigneter Weise über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren.

Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung über die Zeichnung der Neuen Aktien berücksichtigen, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft ein erhebliches Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einzahlungen besteht.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Sparkasse Dieburg im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft für die geleisteten Einzahlungen keinerlei Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko trägt oder übernimmt.

 

Platzierung nicht bezogener Neuen Aktien

Die nicht von den Aktionären bezogenen Neuen Aktien werden von der Gesellschaft in Deutschland und international, außer in den USA, Kanada und Japan, im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

 

Hinweise für ausländische Aktionäre

Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

 

Darmstadt, im Dezember 2023

Zyagnum AG

Der Vorstand

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