firstfive AG-Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

firstfive AG

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 25. Januar 2024,

um 16:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Fellnerstr. 7-9, in 60322 Frankfurt am Main

Tagesordnung:

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 AktG und § 5a der Satzung der firstfive AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 AktG werden die Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich durch die Aktionäre bestimmt. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 102 AktG erfolgt die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.

2.

Sonstiges

 

 

 

Der Vorstand

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