Inspire AG-Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

INSPIRE AG

Salzkotten

WKN: A0KEWA /​ ISIN: DE000A0KEWA3

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir zu der am Montag, dem 12. Februar 2024 um 9.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Güterplatz 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der INSPIRE AG i.L. ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022 nebst Bericht des Aufsichtsrates und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des einzigen Mitglieds des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 29. August 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 30. August 2022 und des die Eröffnungsbilanz erläuternden Berichtes des Abwicklers sowie des Berichtes des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 30. August 2022 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

5.

Vorlage des Jahresabschlusses für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis 31. Dezember 2022 nebst Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis 31. Dezember 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis 31. Dezember 2022 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das erste Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 30. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

8.

Vorlage des Jahresabschlusses für das letzte Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2023 (Liquidations-Schlussbilanz) nebst Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das letzte Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das letzte Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2023 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

9.

Vorlage und Genehmigung der Schlussrechnung vom 15. Dezember 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung vom 15. Dezember 2023 zu genehmigen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 15. Dezember 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 15. Dezember 2023 Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 15. Dezember 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 15. Dezember 2023 Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bücher und Schriften der Gesellschaft vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht bei der PVMv Private Values Media Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99462), für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.

II.

Weitere Hinweise der Gesellschaft

1.

Adressen für die Anmeldung, für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung an:

INSPIRE AG i.L.
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

INSPIRE AG i.L.
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

2.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 5. Februar 2023, 24.00 Uhr zugehen.

3.

Unterlagen

Abschriften der Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1, 4, 5, 8 und 9 werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. Die Unterlagen können unter folgender Adresse angefordert werden:

INSPIRE AG i.L.
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

4.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

5.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die INSPIRE AG i.L. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der INSPIRE AG i.L., welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der INSPIRE AG i.L. nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der INSPIRE AG i.L.

Die haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der INSPIRE AG i.L. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

mail2007@inspire-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

INSPIRE AG i.L.
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 0697880880688
E-Mail: mail2007@inspire-ag.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Salzkotten, im Dezember 2023

INSPIRE AG i.L.

– Der Abwickler –

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