Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Hohenkammer

Amtsgericht München, HRB 219201

Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 07. Februar 2024

Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre am Mittwoch, den 07. Februar 2024 um 10:00 Uhr (MEZ) zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet in den Räumlichkeiten des Schlosses Hohenkammer, Schlossstraße 18-25 in 85411 Hohenkammer, im Gutshofsaal statt.

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird in dem HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

für die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte in Bild und Ton verlinkt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Absatz 3 AktG ist der Gutshofsaal im Schloss Hohenkammer, Schlossstraße 18-25, in 85411 Hohenkammer.

I. TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1
Begrüßung durch den Vorstand

Tagesordnungspunkt 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2023, des Lageberichtes für das Geschäftsjahrs 2022/​2023 einschließlich der Geschäftsberichte der Ressortleiter sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand zum 30. Juni 2023 aufgestellten Jahresabschluss geprüft und gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/​2023 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 279.248,48 EUR aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der im Geschäftsjahr 2022/​2023 entstandene Verlust von 279.248,48 EUR wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. “

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 war Herr Jörg Große-Lochtmann (Allein-) Vorstand der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Vorstand, Herrn Jörg Große-Lochtmann wird für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 waren Mitglieder des Aufsichtsrates die Herren

Jürgen Herrle, Aufsichtsratsvorsitzender

Helmut Steber, Stellvertreter,

Axel Altenweger,

Andreas Amorth,

Hubert Heigl,

Moritz Reimer,

Ludwig Lehner,

Christian Mößmer

Peter Warlich

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023 im Wege der Einzelentlastung abzustimmen und die folgenden Beschlüsse zu fassen:

1.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Jürgen Herrle wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

2.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Helmut Steber wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Axel Altenweger wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Andreas Amorth wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

5.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Hubert Heigl wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

6.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Moritz Reimer wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

7.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Ludwig Lehner wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

8.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Christian Mößmer wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

9.

Dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Aufsichtsrat Peter Warlich wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Penig wird zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/​2024 bestellt.“

Tagesordnungspunkt 7
Bericht des Vorstands

Aktuelle Marktsituation

Tagesordnungspunkt 8
Sonstiges

II.
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

1. Auszulegende Unterlagen

Der Jahresabschluss 2022/​2023 nebst dem Prüfbericht des Jahresabschlussprüfers, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegt ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG, Eichethof 4, 85411 Hohenkammer zur Einsicht durch die Aktionäre aus.

Die vorstehend genannten Unterlagen werden Ihnen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

zur Einsicht bzw. zum Download bereitgestellt. Die Webseite öffnet sich, wenn Sie Ihren Benutzernamen sowie Ihr Passwort eingeben:

Benutzername: «Mitgliedsnummer»
Passwort: «Passwort»

2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der am Mittwoch, den 07 Februar 2024 stattfindenden Hauptversammlung („HV“) beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.713.933,00 EUR und ist eingeteilt in 3.713.933,00 EUR auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Bis zu einer Zahl von 19.999 Stückaktien je Aktionär bildet die auf eine Stückaktie entfallende Stimme den Höchstbetrag der Stimmrechte. Ab einer Zahl von 20.000 Stückaktien bilden die auf zwei Stückaktien entfallenden Stimmen den Höchstbetrag der Stimmrechte. Zu den Aktien, die einem Aktionär gehören werden dabei auch die Aktien gerechnet, die einem anderen für seine Rechnung gehören.

Bei der Berechnung einer nach dem Gesetz oder der Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit bleiben die Beschränkungen außer Betracht.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 78.787 eigene Aktien.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der in der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 beschlossenen Satzungsänderungen erforderlich ist, dass Sie sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden (§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Satzung). Die Frist für die Anmeldung beträgt sechs (6) Tage, wobei der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen wird. Gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung finden innerhalb der letzten vierzehn Tage vor der Hauptversammlung Umschreibungen im Aktienregister nicht statt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind also in diesem Jahr erstmals nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft ordnungsgemäß und fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens

Mittwoch, den 31. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ),

unter der nachstehenden Postadresse oder elektronisch unter der nachstehenden E-Mail-Adresse zugehen:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung ist also Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Die Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal werden Ihnen deshalb auch nur zugesandt, wenn eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung erfolgt ist.

Allen Aktionären, die nicht nach Hohenkammer reisen können oder wollen, ermöglichen wir die Teilnahme an der Hauptversammlung über die Internetseite

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

Über das von uns so zur Verfügung gestellten HV-Portal können Sie die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen und ihr Stimmrecht ausüben. Das HV-Portal steht für die Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre

am Mittwoch, dem 07. Februar 2023 ab 10:00 Uhr

zur Verfügung.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten.

4. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die die Möglichkeit nutzen wollen, die Hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen können sich am 07. Februar 2024 über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten im HV-Portal anmelden und an der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) online teilnehmen.

Für die Anmeldung im HV-Portal benötigen Sie die Zugangsdaten, die auf der Stimmrechtskarte aufgedruckt sind.

5. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre die am Versammlungsort in Hohenkammer an der Hauptversammlung teilnehmen können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung via Internet über unser HV-Portal teilnehmen, haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.

Für die Ausübung des Stimmrechts steht das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

6. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Gemäß § 15 Absatz 3 der Satzung können Aktionäre nur von anderen Aktionären, Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung (AO) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihrer Betriebe vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 5% des Grundkapitals oder mehr als zwei Aktionäre vertreten würde.

Jeder Aktionär darf nur einen Bevollmächtigten benennen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Auch Bevollmächtigte können via Internet über das zur Verfügung gestellte HV-Portal an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen oder durch (Unter-) Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Stimmrechtskarte ein Formular, mit dem Vollmacht an einen Bevollmächtigten erteilt werden kann.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der Teilnahme via Internet über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte von dem Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten für das HV-Portal erhält.

7. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Schriftform oder in Textform erteilt werden. Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte übersandt.

Die postalische oder per E-Mail erfolgende Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 06. Februar 2024, 24.00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse erfolgen:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.

8. Gegenanträge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 AktG) und zur Wahl des Abschlussprüfers zu unterbreiten (vgl. § 127 AktG).

Die Aktionäre werden gebeten Gegenanträge in Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft einzureichen. Diese müssen spätestens bis zum 23. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingehen und sind an die Gesellschaft an folgende Postadresse oder elektronisch an die nachstehende E-Mail-Adresse zu richten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Fristgerecht zugegangene Gegenanträge von Aktionären wird die Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​ zugänglich machen.

9. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären ist gemäß § 131 Absätze 1, 1b Satz 2 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den, in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Die Fragen der Aktionäre können bis längstens zum 23. Januar 2024, 24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

10. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Aktionäre die via Internet über das HV-Portal an der Hauptversammlung teilnehmen haben die Möglichkeit, Widerspruch unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

einzulegen.

11. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: datenschutz@naturland-markt.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

datenschutz@naturland-markt.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Hohenkammer, im Dezember 2023

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Der Vorstand

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