Dieses Bezugsangebot stellt kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug von Aktien der HNE Technologie AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der HNE Technologie AG dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („ Securities Act“) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht den Vorschriften der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika entspricht. Die HNE Technologie AG hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten.
This offer shall not be considered an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of shares of HNE Technologie AG in the United States and the shares of HNE Technologie AG may not be offered, sold, delivered or otherwise transferred in the United States absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1993, as amended (the “ Securities Act „) and in compliance with the laws of any state within the United States. HNE Technologie AG has not registered and does not intend to register any portion of the offering in the United States under the Securities Act or the laws of any state within the United States or to conduct a public offering of shares in the United States.
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung
in den USA, Kanada, Australien und Japan –
HNE Technologie AG
Augsburg
Bezugsangebot
an die Aktionäre der HNE Technologie AG
zum Bezug von bis zu 6.613 neuen Stückaktien
aus der am 20. Dezember 2023 beschlossenen Kapitalerhöhung
Das nachfolgende Bezugsangebot der HNE Technologie AG mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 21354 („Gesellschaft“) richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Gesellschaft.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 20. Dezember 2023 u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 250.000,00 um bis zu EUR 100.003,02 auf bis zu EUR 350.003,02 durch Ausgabe von bis zu 6.613 neuen nennwertlosen, auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils rund EUR 15,12218727 („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden zum Betrag von je EUR 15,13 pro Stückaktie („Ausgabebetrag“) ausgegeben.
Die Neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären („Bezugsberechtigte Aktionäre“) im Verhältnis 5:2 (d. h. fünf alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zum Ausgabebetrag von EUR 15,13 je Aktie zum Bezug angeboten, wobei das Bezugsrecht der Bezugsberechtigten Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der festgelegten Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus (sog. Mehrbezug) oder Dritte die von Aktionären nicht gezeichneten Neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen können.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den eingeforderten Betrag je Aktie (§ 36 Abs. 2 AktG) in Höhe des Ausgabebetrags je Aktie von EUR 15,13 festgelegt. Es ist nur der Bezug von einer ganzen Aktie oder einem auf ganze Zahlen lautenden Vielfachen davon möglich. Ein Bezugsrechtshandel ist seitens der Gesellschaft nicht vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Zur Ausübung des Bezugsrechts der Bezugsberechtigten Aktionäre ist der Zugang des Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft im Original und der Eingang des auf die gezeichneten Aktien entfallenden Gesamtausgabebetrags innerhalb der Bezugsfrist erforderlich.
Die Abwicklung des Bezugsangebots erfolgt unmittelbar über die Gesellschaft. Eine Bank wird zur Abwicklung des Bezugsangebots nicht zwischengeschaltet.
Der Beschluss der Barkapitalerhöhung wird unwirksam, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht innerhalb von sechs Monaten oder, sofern Klagen gegen die Wirksamkeit dieses Beschlusses erhoben werden, innerhalb von zehn Monaten nach dem Datum der Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde.
Dies vorausgeschickt, veröffentlichen wir hiermit das folgende
Bezugsangebot:
Die Bezugsberechtigten Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
vom 2. Januar 2024 bis 26. Januar 2024, 24.00 Uhr MEZ (jeweils einschließlich),
durch Übersendung des hierfür vorgesehenen Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft unter folgender Adresse,
HNE Technologie AG
z. Hd. Herrn Bartesch Adamski
Alter Postweg 96
86159 Augsburg,
im Bezugsverhältnis von 5 : 2,
d. h., es können für jeweils fünf alte Aktien jeweils zwei Neue Aktien bezogen werden, zum
Ausgabebetrag von EUR 15,13 je Neuer Aktie
auszuüben.
Die zu verwendenden Zeichnungsscheine können bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angefordert werden: HNE Technologie AG, Herr Bartesch Adamski, Alter Postweg 96, 86159 Augsburg, E-Mail: bart.adamski@hne.ag, Telefax: +49 (0)921 / 788 979 30. Für telefonische Rückfragen zur Ausübung von Bezugsrechten stehen wir unseren Aktionären unter der Rufnummer +49 (0) 821 7204770 während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Es kann jeweils nur eine Neue Aktie oder ein Vielfaches hiervon bezogen werden. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien (sog. Spitzenbeträge) entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Ausschlaggebend für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist gemäß § 67 Abs. 2 AktG deren jeweiliger Bestand an Aktien im Aktienregister der Gesellschaft am Tage der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Dezember 2023.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Zeichnungsscheins im Original sowie des auf die gezeichneten Aktien entfallenden Gesamtausgabebetrags bei der Gesellschaft. Nach dem vorgenannten Endtermin eingehende Zeichnungsscheine werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft hat keinen Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse gestellt, so dass auch insoweit kein Börsenhandel erfolgen wird. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind mit Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 6 Abs. 3 ihrer Satzung übertragbar. Die Gesellschaft vermittelt nicht den Zu- und/oder Verkauf von Bezugsrechten. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.
Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, haben den hierauf entfallenden Gesamtausgabebetrag bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch bis zum Ende der Bezugsfrist, d. h. spätestens zum 26. Januar 2024, in voller Höhe auf folgendes Konto zu entrichten:
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Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins im Original sowie des Gesamtausgabebetrags auf dem vorgenannten Konto der Gesellschaft. Nicht in dieser Weise ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.
Mehrbezug
Jeder Bezugsberechtigte Aktionär, der Bezugsrechte ausgeübt hat, kann über sein gesetzliches Bezugsrecht hinaus für weitere Neue Aktien, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, Bezugsorders abgeben („Mehrbezug“). Der Ausgabebetrag beträgt auch insoweit EUR 15,13 pro Neuer Aktie. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Neuen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit im Rahmen des Mehrbezugs mehr Neue Aktien nachgefragt werden als aufgrund des verbleibenden Betrags der Kapitalerhöhung zugeteilt werden können, werden die Mehrbezugsnachfragen der am Mehrbezug teilnehmenden Bezugsberechtigten Aktionäre anteilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug berücksichtigt. Soweit ein Aktionär im Rahmen der verhältnismäßigen Berücksichtigung der Mehrbezugsnachfragen Bruchteile an Aktien erhalten würde, wird auf die niedrigere volle Aktienzahl abgerundet. Mehrbezugsanmeldungen können nur innerhalb der Bezugsfrist, d. h. vom 2. Januar 2024 bis 26. Januar 2024, 24.00 Uhr MEZ, (jeweils einschließlich) erklärt werden und müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse mindestens in Textform (§ 126b BGB) zugehen: HNE Technologie AG, Herr Bartesch Adamski, Alter Postweg 96, 86159 Augsburg, E-Mail: bart.adamski@hne.ag, Telefax: +49 (0)921 / 788 979 30.
Soweit aufgrund von Mehrbezugsanmeldungen im Wege des Mehrbezugs weitere Aktien gezeichnet werden können, wird die Gesellschaft die betreffenden Personen unverzüglich nach Ablauf der Bezugsfrist informieren und ihnen Zeichnungsscheine für die im Wege des Mehrbezugs zu zeichnenden Aktien zusenden. Aktionäre, die am Mehrbezug teilnehmen, haben den hierauf entfallenden Ausgabebetrag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen am Bankenplatz Augsburg nach Erhalt des Zeichnungsscheins für den Mehrbezug auf das oben benannte Konto der Gesellschaft zu entrichten.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Mehrbezug besteht nicht.
Zeichnung nicht bezogener Neuer Aktien durch Dritte
Nicht bezogene Neue Aktien werden nach Ablauf der Mehrbezugsfrist unverzüglich interessierten Finanzinvestoren und Mitarbeitern zum Ausgabebetrag zur Zeichnung angeboten.
Kein Börsenhandel, keine Verbriefung der Neuen Aktien
Die Gesellschaft wird für die Neuen Aktien keinen Antrag auf Einbeziehung in den Handel an einer Börse stellen, so dass diese ebenso wenig wie die übrigen Aktien der Gesellschaft an einer Börse gehandelt werden.
Die Neuen Aktien werden ebenso wenig wie die übrigen Aktien der Gesellschaft verbrieft, so dass insoweit keine depotmäßige Verwahrung möglich sein wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Satzung ausgeschlossen.
Prospektfreiheit
Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information der Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Es stellt kein Angebotsdokument und keinen Wertpapierprospekt dar. Die Neuen Aktien werden in Deutschland auf der Grundlage der Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. b) Verordnung der EU 2017/1129 (Prospekt-Verordnung) angeboten.
Risikohinweise
Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Abgabe des Zeichnungsscheins umfassend über die Gesellschaft zu informieren und insbesondere die Veröffentlichungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger sowie die aktuelle Berichterstattung über die Gesellschaft auf ihrer Homepage, https://www.hne.ag, zu lesen.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dieses Bezugsangebot bezweckt nicht die Abgabe oder Veröffentlichung eines Bezugsangebots oder eines sonstigen Angebots zum Erwerb von Wertpapieren nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Bezugsangebot stellt kein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für einen Kauf oder Bezug von Aktien der HNE Technologie AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der HNE Technologie AG dürfen zu keiner Zeit in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, geliefert oder auf andere Weise übertragen werden, sofern sie nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert sind oder sofern nicht ein Befreiungstatbestand nach dem Securities Act vorliegt oder eine solche Transaktion nicht den Vorschriften der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika entspricht. Die HNE Technologie AG hat die angebotenen Aktien nicht gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und beabsichtigt auch nicht, die angebotenen Aktien gemäß dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der USA zu registrieren oder in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten. Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Aktionäre in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffende Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Kanada, Australien oder Japan übersandt und die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Augsburg, im Januar 2024
HNE Technologie AG
Der Vorstand