CHAPTERS Group AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 182147
Bekanntmachung
gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 33a und 37a AktG
über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Sacheinlagen ohne Prüfung
nach § 183 Abs. 3 AktG
1. |
Der Vorstand der CHAPTERS Group AG ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Juni 2028 einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal EUR 8.033.300,00 durch die Ausgabe von bis zu 8.033.300 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Das Genehmigte Kapital 2023/I wurde bislang in Höhe von EUR 1.649.926,00 teilweise in Anspruch genommen und beträgt noch EUR 6.383.374,00. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 7. Dezember 2023 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. |
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2. |
Auf Grundlage dieser Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals hat der Vorstand am 25. Januar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 18.149.192,00 um EUR 1.398.513,00 auf EUR 19.547.705,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von 1.398.513 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, d.h. zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 1.398.513 („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlagen den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. |
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3. |
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurden folgende Zeichner gegen Erbringung der nachstehend festgesetzten Sacheinlagen zugelassen:
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4. |
Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Juli 2024 in das Handelsregister eingetragen worden ist. |
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5. |
Von einer externen Prüfung der Sacheinlagen gemäß §§ 205 Abs. 5, 183 Abs. 3 AktG wird gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2, 183a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 33a AktG abgesehen. |
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6. |
Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der Neuen Aktien in Höhe von EUR 1.398.513,00 erreicht, d.h. dass der Wert der Sacheinlage des Zeichners 1 mindestens EUR 587.911,00 und der Wert der Sacheinlagen der Zeichner 2 und 3 mindestens EUR 810.602,00 erreicht.
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7. |
Der Vorstand versichert gemäß § 37a Abs. 2 Alt. 2 AktG, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist, als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind. |
Hamburg, den 25. Januar 2024
CHAPTERS Group AG
Der Vorstand