Health Yeah AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG an die bezugsberechtigten Aktionäre der Health Yeah AG

Health Yeah AG

Dorsten

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG
an die bezugsberechtigten Aktionäre der

Health Yeah AG

mit dem Sitz in Dorsten,
eigetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17785

Die nachfolgende Aufforderung richtet sich ausschließlich an die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

 

 

Der Vorstand der Health Yeah AG (die „Gesellschaft“) hat am 30.01.2024 mit Genehmigung des Aufsichtsrats vom 30.01.2024 beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, gegen Bareinlage von derzeit EUR 50.000,00 um bis zu EUR 12.500,00 auf bis zu EUR 62.500,00 durch Ausgabe von bis zu 12.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) erhöht wird. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2024 gewinnberechtigt.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Bezugsverhältnis von 4 zu 1 auf die Neuen Aktien eingeräumt. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für 4 alte Aktien 1 Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Sie sind bei der Health Yeah AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie zum Bezugspreis von EUR 200,00 je Aktie im Rahmen einer Bezugsfrist von zwei Wochen zugelassen.

Ein Bezugsrechtshandel ist nicht gestattet. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht im Open Market oder in einem organisierten Markt handelbar. Die Gesellschaft wird bei dem An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln.

Ferner wird den Aktionären ein Überbezug angeboten, das heißt, alle Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben, können sich um den Bezug nicht bezogener Stücke bis zum 20.02.2024 bewerben. Findet innerhalb des Überbezugs eine Überzeichnung der nicht bezogenen Stücke statt, sind diese verhältnismäßig zuzuteilen.

Nicht bezogene Neue Aktien können im Rahmen einer Privatplatzierung bei interessierten Anlegern zum Bezugspreis bestmöglich verwertet werden und werden über die Zeichnung bei der Health Yeah AG abgewickelt.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum 20.02.2024 bei der Gesellschaft (Health Yeah AG, Uhlandstr. 16, 46282 Dorsten) auszuüben, indem sie die ausgefüllte und unterzeichnete erste und zweite Ausfertigung des Zeichnungsscheins an die Gesellschaft per Post senden (Zeichnungserklärung).

Zeichnungserklärungen der Aktionäre können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Ende der Bezugsfrist (20.02.2024) bei der Gesellschaft eingegangen sind.

Entsprechende Vordrucke des Zeichnungsscheins werden den Aktionären durch die Gesellschaft auf Anforderung übermittelt. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt, deren Laufzeit am 20.02.2024 endet.

Der Ausgabebetrag im Rahmen dieser Platzierung wird vom Vorstand festgelegt.

Der Bezugspreis von EUR 200,00 je Neuer Aktie ist unverzüglich nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und zins- und provisionsfrei auf das Konto der Health Yeah AG bei der Volksbank Schermbeck eG (IBAN: DE92 4006 9363 0106 4575 00, BIC: GENODEM1SMB) einzuzahlen.

Weitere Nebenverpflichtungen bestehen nicht.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.

 

Dorsten, den 30.01.2024

Health Yeah AG

Der Vorstand

Comments are closed.