Erl Immobilienkonto I AG – Hinweis auf die Verschmelzung der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH mit der Erl Immobilienkonto I AG gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Erl Immobilienkonto I AG

Deggendorf

Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Erl Immobilienkonto I AG, Deggendorf (AG Deggendorf, HRB5393)

Hinweis auf die Verschmelzung der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH
mit der Erl Immobilienkonto I AG gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

 

Die Erl Immobilienkonto I AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Deggendorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter HRB 5394, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 iVm §§ 46 ff. UmwG).
Die Gesellschafterversammlung der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH soll am 20.02.2024 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen. Ein Beschluss der Hauptversammlung der Erl Immobilienkonto I AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH ist nicht erforderlich, weil die Erl Immobilienkonto I AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Aktionäre der Erl Immobilienkonto I AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Erl Immobilienkonto I AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Erl Immobilienkonto I AG enthält keine abweichenden Festlegungen.
Ab dem 19.02.2024 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Erl Immobilienkonto I AG in Deggendorf der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Erl Immobilienkonto I AG und der Erl Immobilienkonto Grassau Verwaltungs GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der Erl Immobilienkonto I AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Erl Immobilienkonto I AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

 

Erl Immobilienkonto I AG

Markus Perl
Vorstand

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