Dinkelacker Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Mittwoch, dem 10. April 2024, 11:00 Uhr)

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. April 2024, 11:00 Uhr (MESZ), im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2023 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​23

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden. Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der DINKELACKER Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/​23 in Höhe von € 10.129.158,29 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 812.838,29 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 15. April 2024 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​23

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​23 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​23

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​23 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herr Dr. Hermann Brandstetter, der durch Beschluss des Amtsgericht Stuttgart vom 4. August 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde, endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Es hat daher eine Neuwahl zum Aufsichtsrat stattzufinden.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 Satz 1 AktG, § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 DrittelbG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung erfolgt die Wahl des in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieds längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 30. September 2028 endende Geschäftsjahr 2027/​28 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Hermann Brandstetter, Pullach im Isartal, Vorstandsvorsitzender der Sedlmayr Grund und Immobilien AG, München,

für eine volle Amtszeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027/​28 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​24

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​24 zu wählen.

 

 

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

 

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum Mittwoch, dem 3. April 2024, bis 24:00 Uhr zugehen:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: 0049 6021 58 97 35
E-Mail: hvdinkelacker2024@fae-gmbh.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 20. März 2024 („Nachweisstichtag“), bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind bis zum 26. März 2024, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: 0049 711 22 21 57 29
E-Mail: hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

 

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

 

im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Information zum Datenschutz zu informieren.

 

Stuttgart, im Februar 2024

DINKELACKER Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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