BF.direkt AG
Stuttgart
WKN: A31C3N
ISIN: DE 000A31C3N7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der BF.direkt AG am
10. April 2024
10:00 Uhr
Friedrichstr. 23 a
70174 Stuttgart
ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/2023 nebst Bericht des Aufsichtsrats 2022/2023 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022/2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von EUR 285.100,75 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Erweiterung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder – Änderung von § 7 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Gemäß § 7 Abs. 1 der gegenwärtig gültigen Satzung der BF.direkt AG besteht ihr Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Wortlaut von § 7 Abs. 1 lautet wie folgt: „Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern“. Um den gestiegenen Anforderungen sowie den vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsratsmitglieder in angemessener Form Rechnung zu tragen und im Interesse der Gesellschaft auch für die Zukunft sicherzustellen, soll die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat zukünftig auf vier Mitglieder erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 7 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neugefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern“. |
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6. |
Neuwahl zum Aufsichtsrat Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Satzungsänderung würde sich der Aufsichtsrat nicht mehr aus drei, sondern aus vier von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern zusammensetzen. Aufgrund dieser geplanten Erweiterung der Gesamtzahl und des Endes der Amtszeit der bestehenden Mitglieder des Aufsichtsrats sind am heutigen Tag daher insgesamt vier Mitglieder neu zu wählen. Herr Alexander Mayer wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13. November 2023 taggleich zum Nachfolger von Herrn Markus Drews bestellt, der sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 27. September 2023 niedergelegt hatte. Die gerichtliche Bestellung gilt gemäß § 104 Abs. 6 AktG bis zu einer Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu wählen und
mit Wirkung ab Eintragung der zu Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister. Die Wahl erfolgt jeweils gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. |
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 die
zu wählen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft bis zum Ablauf des 03. April 2024 unter folgender Adresse angemeldet haben:
Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang bei der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse. Aktionäre erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung und Eintrittskarte, mit der sie an der Hauptversammlung vor Ort teilnehmen können. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. |
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III. |
Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Rechtzeitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127, 122 Abs. 2 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem einheitlichen Quellenanzeiger (URL)
zugänglich gemacht; Ergänzungsverlangen werden zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die BF.direkt AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) als Verantwortliche auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit Sie uns diese Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhalten wir diese von Ihrer Depotbank.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 123, 129 AktG.
Innerhalb der BF.direkt AG erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben bezeichneten Zwecke benötigen. Die Personen und Stellen erhalten nur im jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene Daten (Need-to-know-Prinzip), wie es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Die BF.direkt AG übermittelt Ihre Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung an Dienstleister, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Sie unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
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oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
BF.direkt AG |
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald und soweit die zweijährige Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 S. 2 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
Herr Geck |
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter
https://www.bf-direkt.de/datenschutz
Stuttgart, im Februar 2024
BF.direkt AG
Der Vorstand