DLE Group AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2024 ( am 13. Mai 2024, um 10:00 Uhr)

DLE Group AG

Berlin

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 13. Mai 2024, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der 1. Etage,
Kleiststraße 21, 10787 Berlin,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung 2024

ein.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens unserer Aktionärin Apeiron SICAV Ltd., elevat3 Capital Fund ONE mit Geschäftsanschrift Cornerstone Complex, Suite A, Level 1, 16th September Square, Mosta, MST 1180 Malta.

Tagesordnung

1.

Vorsorgliche Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Apeiron SICAV Ltd., elevat3 Capital Fund ONE schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Lea Maria Siering und Dr. Thomas Altenbach werden mit Wirkung ab der Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung abberufen.

2.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Apeiron SICAV Ltd., elevat3 Capital Fund ONE schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung wählt die folgenden Kandidaten mit Wirkung ab der Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt:

Herrn Julien Hoefer, Geschäftsführer der Apeiron Investment Group Ltd., wohnhaft Ta‘ Xbiex, Malta sowie

Herrn Fabian Hansen, Managing Member bei Presight Capital Management I, L.L.C., wohnhaft New York, Vereinigte Staaten von Amerika.

3.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Das Entsenderecht für die Aktionärin 5th Dimension Investment GmbH gemäß Ziffer 12.1 Abs. 2 der Satzung soll mit Zustimmung der entsendeberechtigten Aktionärin aufgehoben werden. Stattdessen soll ein gleichlautendes Entsenderecht für die Aktionärin Apeiron Investment Group Ltd. geschaffen werden.

Die Apeiron SICAV Ltd., elevat3 Capital Fund ONE schlägt daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Entsenderecht für die Aktionärin 5th Dimension Investment GmbH gemäß Ziff. 12.1 Abs.2 der Satzung wird aufgehoben.

b)

Es wird, aufschiebend bedingt auf die positive Beschlussfassung zu lit. a), ein neues Entsenderecht zugunsten der Aktionärin Apeiron Investment Group Ltd. geschaffen, wonach diese berechtigt ist, zwei der auf die Anteilseigner entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden, solange sie Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 10% hält.

c)

Ziffer 12.1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird neu gefasst und erhält den folgenden Wortlaut:

Solange die Apeiron Investment Group Ltd. mit Sitz in Sliema, Malta Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 10% hält, hat sie das nicht übertragbare Recht, zwei der auf die Anteilseigner entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden (Entsenderecht). Für den Fall, dass die Apeiron Investment Group Ltd. nicht mehr Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 10 % hält, ruht das Entsenderecht. Das Entsenderecht wird der Gesellschaft gegenüber durch eine Erklärung in Textform (§ 126b BGB), aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt.

Hinweis zur Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20.2 der Satzung der DLE Group AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter der Anschrift Kleiststraße 21, 10787 Berlin, per Post oder per E-Mail unter der Adresse mail@dle.ag zugegangen sein. Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sie ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 6. Mai 2024 (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenannter „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 6. Mai 2024. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (6. Mai 2024, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme und Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär, es sei denn, die betroffenen Erwerber lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift Kleiststraße 21, 10787 Berlin per Post oder per E-Mail unter der Adresse mail@dle.ag zu übersenden. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 28. April 2024, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/​679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/​46/​EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

DLE Group AG
Kleiststraße 21, 10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 886 267 40
E-Mail: mail@dle.ag

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

DLE Group AG
Data Protection Officer
Kleiststraße 21, 10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 886 267 40
Mail: datenschutz@dle.ag

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mailadresse;

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien;

bei einem von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen personenbezogene Daten (insbesondere dessen Name und Wohnort); sowie

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären zu der Hauptversammlung.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz) eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO die Vorschriften des Aktiengesetzes, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung, einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DGSVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 13889-0
Fax: +49 30 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, im März 2024

DLE Group AG

Der Vorstand

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