Q-Soft Verwaltungs AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 13. Mai 2024 um 12:00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

Q-Soft Verwaltungs AG

Gechingen

WKN: A14KB3     ISIN: DE000A14KB33

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Montag, den 13. Mai 2024 um 12:00 Uhr

in der Gemeindehalle Gechingen,
Althengstetter Straße 15 in 75391 Gechingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Q-Soft Verwaltungs AG zum 30.09.2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Die zuvor genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse:

https:/​/​qsoft-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​index.html

zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2024. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs.1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die folgenden Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/​2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

Reinhard Voss, Palling, Wirtschaftsdiplom-Informatikbetriebswirt (vwa),

Vorstand der RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen,
Vorstand der KST Beteiligungs AG, Stuttgart

Herrn Prof. Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach,

Wissenschaftlicher Leiter des Campus of Finance: Institut für Finanzmanagement und Real Estate an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/​Geislingen, Professor Duale Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart

Steve Möhler, Aidlingen, Dipl.-Immobilienökonom (ADI)

Vorstand der SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen,
Vorstand der SM Capital AG, Sindelfingen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Q-Soft Verwaltungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2024 unter der folgenden Adresse entweder in Textform (§ 126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bei der Gesellschaft eingegangen sein:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen
E-Mail: info@qsoft-ag.de

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 7. Mai 2024 bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.

Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie sonstige Anfragen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen

E-Mail: info@qsoft-ag.de

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse

https:/​/​qsoft-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​index.html

zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.064.800 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 21.500 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 1.043.300 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Gechingen, 18.03.2024

Q-Soft Verwaltungs AG

Der Vorstand

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