Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Mettlach
Ordentliche virtuelle Hauptversammlung am 12. April 2024
Anpassung des Beschlussvorschlags zu Punkt 2 der Tagesordnung
Nach der am 05. März 2024 mit Korrektur am 06. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 12. April 2024 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 unterbreiten, wenn sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien verändert, und zwar unter Beibehaltung des Dividendenbetrags von Euro 1,05 je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie.
Die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien betrug zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.565.954 Stück und beträgt aktuell 1.555.820 Stück. Eigene Stamm-Stückaktien hielt und hält die Gesellschaft zu beiden Zeitpunkten nicht. Da sich folglich die Anzahl dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktien geändert hat, soll der Beschlussvorschlag angepasst werden. Bei Gelegenheit dieser Anpassung soll ferner ein redaktioneller Fehler beim Betrag des Bilanzgewinns korrigiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von Euro 54.836.227,89 wie folgt zu verwenden:
Euro | |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 1,05 je Aktie auf die 14.044.800 stimmrechtslosen Vorzugs- Stückaktien abzüglich der derzeit von der Gesellschaft gehaltenen, nicht dividendenberechtigten 1.555.820 stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien, insgesamt |
13.113.429,00 |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 1,00 je Aktie auf die 14.044.800 Stamm-Stückaktien, insgesamt | 14.044.800,00 |
Verteilung an die Aktionär:innen | 27.158.229,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | 27.677.998,89 |
Bilanzgewinn | 54.836.227,89 |
Sollte sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung (erneut) verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese Veränderung nach Maßgabe des oben zitierten Hinweises angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Auszahlung der beschlossenen Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, d.h. am 17. April 2024.
Mettlach, im April 2024
Der Vorstand