A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG
Fürstenfeldbruck
AG München, HRB 140545
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 04. Juli 2024 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Hans-Güntner-Straße 2 – 6,
82256 Fürstenfeldbruck,
Deutschland,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1
Beschlussfassung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Änderung von § 3 Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus Gesellschaftsmitteln von € 2.557.494,00 um € 78.519,00 auf € 2.636.013,00, durch Umwandlung von € 78.519,00 der in der Bilanz zum 30.11.2023 ausgewiesenen Gewinnrücklage in Grundkapital, erhöht.
Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen Aktien.
Diesem Beschluss wird die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, von der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 30.11.2023 zugrunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.
§ 3 Abs. (1) der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
„ § 3
Grundkapital, Aktien, Sacheinlagen
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.636.013,00 (i. W. zwei Millionen sechshundertsechsunddreißigtausenddreizehn Euro).“
Begründung:
Aufgrund der mehrfachen Durchführung von Aktienrückkaufprogrammen und der Einziehung der jeweils erworbenen Aktien in der Vergangenheit ist eine Glättung des anteiligen rechnerischen Betrags der Stückaktien am Grundkapital angezeigt und erforderlich.
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.
Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:
Den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30.11.2023 erhalten Sie als Anlage zu der heute parallel an Sie verschickten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Dieses Dokument kann auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine (weitere) Abschrift der vorbezeichneten Unterlage, die auch in der Hauptversammlung ausliegen wird.
Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien.
Organisatorische Hinweise:
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der
Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien) zu richten.
Wien, im Mai 2024
A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG
Der Vorstand