ConPAIR AG – Einladung zur Hauptversammlung ( am 20. Juni 2024 um 12:00 Uhr)

Conpair AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung der Conpair AG

am 20. Juni 2024 um 12:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Conpair AG,
Alfredstr. 220, 45131 Essen, 2. Etage, Konferenzraum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 12:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein:

I. Tagesordnung

1.1

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der Conpair AG.

1.2

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

1.3

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2023 beträgt EUR 1.003.868,26. Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 1.000.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je EUR 1,00 dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Die Auszahlung der Dividende erfolgt dabei aus der vollständigen Ausschüttung des Jahresüberschusses 2023. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 3.868,26 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Ausschüttung der Dividende soll bis zum 31. Oktober 2024 erfolgen.

2.1

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

3

Satzungsänderung § 14 Aufsichtsratsvergütung

Das Sitzungsgeld für die Aufsichtsratsmitglieder entfällt, stattdessen wird die fixe Vergütung erhöht:

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 15.000,00 EUR, der stellvertretende Vorsitzende erhält 11.250,00 EUR und jedes Mitglied erhält 7.500,00 EUR.

Diese Änderungen werden ab dem 3. Quartal 2024 durchgeführt.

§ 14 (1) lautet dann wie folgt:

§ 14
Aufsichtsratsvergütung

(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres und Feststellung der Bilanz fällige jährliche Vergütung, die 7.500,00 EUR beträgt. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 11.250,00 EUR, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 15.000,00 EUR.

Aufsichtsratsvergütungen werden nur in solchen Geschäftsjahren gezahlt, in denen das Jahresergebnis positiv ist und kein Verlustvortrag besteht.

Auf die genannten Vergütungen ist jeweils noch die darauf entfallende Umsatzsteuer zu zahlen.

4

Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und Änderung von § 9 der Satzung

Der Aufsichtsrat soll zukünftig aus vier Mitgliedern bestehen.

Dementsprechend wird § 9 Ziffer (1) geändert und lautet zukünftig:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“

5

Anpassung und Änderung von § 12 der Satzung

§ 12 Ziffer (3) wird entsprechend der erhöhten Anzahl von Aufsichtsräten angepasst und lautet zukünftig:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.“

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Prof. Dr. Michael Nelles
Vorstand

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