Hof am Weiher AG – Mitteilungen über Bezugsrechte

Hof am Weiher AG

Albessen

Bezugsrecht für unsere Aktionäre

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher AG vom 11.11.2023, eingetragen in das Handelsregister am 02.01.2024, wurde der Vorstand gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.12.2028 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 597.925 Euro zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzusetzen.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 19.02.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 4 der Satzung wie folgt auszunutzen und eine Barkapitalerhöhung zu folgenden Bedingungen durchzuführen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch Ausgabe von bis zu 597.925 neuen, auf den Namen lautenden Stück-aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro um höchstens 597.925 Euro erhöht.
Den Aktionären der Gesellschaft wird für je 2 alte Stückaktien eine neue Aktie zum Ausgabepreis von je 1,05 Euro zum Bezug angeboten. Die Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2024 gewinnberechtigt.
Das Bezugsrecht kann bis 30.06.2024 durch Unterzeichnung und Rücksendung der vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheine unter gleichzeitiger Verpflichtung, den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien umgehend in voller Höhe auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen, ausgeübt werden.
Die nicht fristgerechte Ausübung des Bezugsrechtes führt zum Verlust des Bezugsanspruchs. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts werden Zeichnungen der Altaktionäre entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital gleichberechtigt behandelt.

Kaufangebot an Altaktionäre und weitere Interessenten
Nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechtes können die von den Altaktionären nicht gezeichneten Aktien von Altaktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten gezeichnet und bezogen werden.
Die Zeichnungsfrist beginnt am 01.07.2024 und endet am 31.07.2024.
Bei Neuaktionären muss die Zeichnungssumme mindestens 500,00 Euro betragen. Zeichnungen von Aktionären werden vor solchen von Dritten bevorzugt berücksichtigt. Bei Zeichnungen von Aktionären und Dritten, die eine Überzeichnung auslösen würden, ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen unter den Aktionären und unter den Dritten bei der Gesellschaft maßgebend. Der Vorstand wird mitteilen, wer nach den genannten Kriterien bezugsberechtigt ist.
Eine Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.10.2024 ins Handelsregister eingetragen worden ist.
Da bei dieser Kapitalerhöhung eine Emissionssumme von 100.000 € überschritten wird, besteht laut §4 WpPG die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Wertpapier-Informationsblattes (WIB), welches von der BaFin zur Veröffentlichung gestattet wurde und dort hinterlegt ist. Das WIB steht auf der Internetseite der Hof am Weiher AG zur Verfügung:

 

Albessen, im Mai 2024

Hof am Weiher AG

Der Vorstand

Kornelius Burgdörfer-Bensel

Lukas Bensel

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