ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG – Einladung zur ordentlichen 12. Hauptversammlung ( am 03. Juli 2024, Beginn 13:00 Uhr)

ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG

Kolbermoor

Amtsgericht Traunstein, HRB 22205

Einladung zur ordentlichen 12. Hauptversammlung

am Mittwoch, den 03. Juli 2024, Beginn 13:00 Uhr,

in den Räumen der

ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG,
Geigelsteinstr. 3-5 in 83059 Kolbermoor

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 in der vom Abschlussprüfer am 22. März 2024 sowie am 30. April 2024 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Form, sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 und des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands

Diese Unterlagen gehen den Aktionären mit der Einladung per Einschreiben zu.

Sie liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 17.804.157,90 wie folgt zu verwenden:

€ 17.335.200,00 werden durch Zahlung einer Dividende in Höhe von € 2,40 je Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet.

Der restliche Bilanzgewinn in Höhe von € 469.157,90 wird in die freien Gewinnrücklagen (Andere Gewinnrücklagen) eingestellt.

Die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgt mit Wertstellung am Mittwoch, den 10. Juli 2024.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Kleeberg & Partner GmbH, mit Sitz in München
Augustenstr. 10, 80333 München

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Änderung der Satzung

Gemäß § 9 Ziffer 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll auf fünf Mitglieder erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 9 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„1. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünf Mitgliedern.“

7.

Wahl eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird sich ab Eintragung der vorgenannten Änderung zu § 9 Ziffer 1 der Satzung im Handelsregister gemäß § 95 Satz 2 AktG i.V.m. § 9 Ziffer 1 n.F. der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus fünf von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzen.

Derzeit sind Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt, aufgrund Wahl der Hauptversammlung vom 27.07.2023: Frau Dr. Susanne Weiss, München, Rechtsanwältin (Kanzlei Weiss Walter Fischer-Zernin), Herr Jürgen Rödig, München, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer RFC GmbH, Herr Wolfgang Kozsar, Stephanskirchen, Kaufmann, Herr Dr. Horst Schaffer, Nürnberg, Wirtschaftsprüfer (Kanzlei Schaffer & Partner).

Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat wurden seinerzeit keine gewählt.

Die Erhöhung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats auf fünf hat eine Ergänzungswahl zur Folge. Das Amt des fünften Mitglieds des Aufsichtsrats ist, für den Zeitpunkt ab Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß TOP 6 zu § 9 Ziffer 1, neu zu besetzen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Olivia Wacker, Leiterin Beteiligungscontrolling Blue Elephant Venture GmbH, München, als weiteres Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung gemäß TOP 6 zu § 9 Ziffer 1 im Handelsregister der Gesellschaft für die Dauer bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt.

Auf die Regelungen gemäß § 15 der Satzung betreffend die Anmeldung und den Nachweis der Berechtigung wird verwiesen. Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, zu Hd. Herrn Bernhard Ritschel, Geigelsteinstr. 3-5, D-83059 Kolbermoor, Fax: +49 8031 2960-90, ritschel@rofa-ag.de.

ROFA INDUSTRIAL AUTOMA

TION AGKolbermoorAmtsgericht Traunstein, HRB 22205Einladung zur ordentlichen 12. Hauptversammlungam Mittwoch, den 03. Juli 2024, Beginn 13:00 Uhr,in den Räumen derROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG,Geigelsteinstr. 3-5 in 83059 KolbermoorTagesordnung1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 in der vom Abschlussprüfer am 22. März 2024 sowie am 30. April 2024 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Form, sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023 und des Gewinnverwendungsvorschlags des VorstandsDiese Unterlagen gehen den Aktionären mit der Einladung per Einschreiben zu.Sie liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.2. Verwendung des Bilanzgewinns der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AGAufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 17.804.157,90 wie folgt zu verwenden:• € 17.335.200,00 werden durch Zahlung einer Dividende in Höhe von € 2,40 je Stückaktie an die Aktionäre ausgeschüttet.• Der restliche Bilanzgewinn in Höhe von € 469.157,90 wird in die freien Gewinnrücklagen (Andere Gewinnrücklagen) eingestellt.Die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgt mit Wertstellung am Mittwoch, den 10. Juli 2024.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023:Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023:Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024:Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsprüfungsgesellschaftDr. Kleeberg & Partner GmbH, mit Sitz in MünchenAugustenstr. 10, 80333 Münchenzum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.6. Änderung der SatzungGemäß § 9 Ziffer 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll auf fünf Mitglieder erhöht werden.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:§ 9 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:„1. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünf Mitgliedern.“7. Wahl eines weiteren Mitglieds des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Gesellschaft wird sich ab Eintragung der vorgenannten Änderung zu § 9 Ziffer 1 der Satzung im Handelsregister gemäß § 95 Satz 2 AktG i.V.m. § 9 Ziffer 1 n.F. der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus fünf von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzen.Derzeit sind Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt, aufgrund Wahl der Hauptversammlung vom 27.07.2023: Frau Dr. Susanne Weiss, München, Rechtsanwältin (Kanzlei Weiss Walter Fischer-Zernin), Herr Jürgen Rödig, München, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer RFC GmbH, Herr Wolfgang Kozsar, Stephanskirchen, Kaufmann, Herr Dr. Horst Schaffer, Nürnberg, Wirtschaftsprüfer (Kanzlei Schaffer & Partner).Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat wurden seinerzeit keine gewählt.Die Erhöhung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats auf fünf hat eine Ergänzungswahl zur Folge. Das Amt des fünften Mitglieds des Aufsichtsrats ist, für den Zeitpunkt ab Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß TOP 6 zu § 9 Ziffer 1, neu zu besetzen.Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Olivia Wacker, Leiterin Beteiligungscontrolling Blue Elephant Venture GmbH, München, als weiteres Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung gemäß TOP 6 zu § 9 Ziffer 1 im Handelsregister der Gesellschaft für die Dauer bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2027 endende Geschäftsjahr beschließt.Auf die Regelungen gemäß § 15 der Satzung betreffend die Anmeldung und den Nachweis der Berechtigung wird verwiesen. Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, zu Hd. Herrn Bernhard Ritschel, Geigelsteinstr. 3-5, D-83059 Kolbermoor, Fax: +49 8031 2960-90, ritschel@rofa-ag.de.

Der Vorstand

Comments are closed.