STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT – Ordentliche Hauptversammlung ( am 03.07.2024, um 11:00 Uhr)

STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, 03.07.2024, um 11:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft (Rechtssitz),

Schorberger Straße 66, 42699 Solingen,

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 12.323.819,40 EUR aus dem Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 45,00 EUR je Aktie auf die 44.746 dividendenberechtigten
Aktien
2.013.570,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 10.310.249,40 EUR
Bilanzgewinn 12.323.819,40 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Beirats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über den Wegfall des Beirates als Organ der Gesellschaft sowie damit verbundene Satzungsänderung

Der satzungsmäßig eingerichtete Beirat als Organ der Gesellschaft ist rein fakultativ. Der Beirat hat in der Vergangenheit wertvolle Impulse für die Entwicklung der Gesellschaft geleistet. Die dem Beirat zugedachte beratende Funktion gegenüber dem Vorstand wird inzwischen jedoch durch den Aufsichtsrat wahrgenommen. Mit Ablauf der Amtszeit des aktuellen Beirates zur diesjährigen Hauptversammlung soll dieses Gremium daher ersatzlos entfallen, um die Strukturen der Gesellschaft effizienter und schlanker zu gestalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Der Beirat als fakultatives Organ der Gesellschaft entfällt mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung und die nachfolgenden Klauseln im Gesellschaftsvertrag werden ersatzlos gestrichen:

§ 12 – Beirat /​ Zusammensetzung
§ 13 – Aufgabe und Rechte des Beirats
§ 14 – Amtszeit und Organisation des Beirats
§ 15 – Vergütung der Beiratsmitglieder.“

8.

Klarstellung zum Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte sowie damit verbundene Satzungsänderung

Der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte in § 20 des Gesellschaftsvertrags ist veraltet. Nach Abstimmung im Vorstand und Aufsichtsrat soll die Satzung keinen ausdrücklichen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte für den Vorstand mehr vorsehen. Gemäß § 11 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrags kann der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen. Eine entsprechende Geschäftsordnung für den Vorstands inklusive eines dort geregelten Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte ist in Kraft, so dass es keiner zusätzlichen Aufzählung in der Satzung bedarf.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„§ 20 der Satzung – Zustimmungsbedürftige Geschäfte – wird gestrichen“

9.

Neuwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Gem. § 16 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern. Durch das unterjährige Ausscheiden eines Mitgliedes ist es erforderlich, ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Person zur Wahl zum Aufsichtsrat vor:

Dr. Rolf Werner, Diplom-Kaufmann /​ Doctor of business administration (PhD)

Dr. Rolf Werner ist seit 2023 Head of Europe Nokia. Er verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Führungs- und Managementfunktionen namhafter Unternehmen im Bereich Telekommunikation und IT. Durch seinen breiten Erfahrungsschatz wird er wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Gruppe geben können.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

10.

Beschlussfassung über die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds

Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates wurden von der Hauptversammlung am 31.08.2022 gewählt, so dass deren Amtszeit entsprechend § 16 Absatz 2 der Satzung mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird. Um eine Angleichung der Länge sämtlicher Aufsichtsratsmandate zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Amtszeit des unter Tagesordnungspunkt 9 gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieds wie folgt zu begrenzen:

„Dr. Rolf Werner wird zunächst nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt, d.h. bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird.“

Hinweise

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, (also bis zum 29.06.2024) bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist der Rechtssitz der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

Datenschutz

Um Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären (und ggfs. deren Bevollmächtigten) verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 (1) c) DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite unter

https:/​/​www.sces-group.de/​datenschutz.html

 

Monheim am Rhein, im Mai 2024

 

Der Vorstand

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