PWO AG – Dividendenbekanntmachung

PWO AG

Oberkirch

ISIN: DE0006968001 /​/​ WKN: 696 800

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der PWO AG, Oberkirch, für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 7.762.462,11 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,75 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
5.468.750,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 2.293.712,11 EUR

Die Dividende wird ab dem 11. Juni 2024 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (d. h. insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die jeweiligen Depotbanken an die Aktionäre ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Oberkirch, im Juni 2024

PWO AG

Der Vorstand

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