]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation

Berlin

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Agendo Gesellschaft für politische Planung mbH mit dem Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft auf die
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation mit dem Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der Agendo Gesellschaft für politische Planung mbH in der Hand der übernehmenden
]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

In den Geschäftsräumen der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation in der Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin, liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation und der Agendo Gesellschaft für politische Planung mbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

 

]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation
mit dem Sitz in Berlin

Der Vorstand

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