ELEGEND AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 8. August 2024, 14:00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

ELEGEND AG

Beilngries

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 8. August 2024, 14:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der ELEGEND AG mit Sitz in Beilngries

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

in der Eichstätter Str. 9a, 92339 Beilngries,

ein.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ELEGEND AG und des Berichts des Vorstands:

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) bereits in seiner Sitzung vom 04.07.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Schiekofer und Herr Fabian Strobl haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 08. August 2024 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan Peters, geboren am 28.02.1976, wohnhaft in Saarbrücken, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der ELEGEND AG am 08. August 2024 zum Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt. Hr. Peters war bereits Mitglied des ersten Aufsichtsrats im Gründungsjahr 2021.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Claudia Schefbauer-Holzinger, geboren am 02.09.1968, wohnhaft in Mühlbach, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der ELEGEND AG am 08. August 2024 zum Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt.

II.

HINWEISE

1.

Auslage von Unterlagen:

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der ELEGEND AG, Eichstätter Str. 9a, 92339 Beilngries, zur Einsicht der Aktionäre aus und wird Aktionären, die dies verlangen, in Abschrift kostenlos übersandt. Der Jahresabschluss wird auch in der Hauptversammlung am 8. August 2024 zugänglich gemacht.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts und Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig in Textform angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Der Nachweis erfolgt durch Abgleich einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit dem Aktienregister der Gesellschaft. Eine Kopie des Ausweisdokumentes ist der Anmeldung beizulegen. Diese muss außerdem bei der Hauptversammlung im Rahmen der Einlasskontrolle vorgelegt werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft jeweils mindestens sieben Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Donnerstag, den 1. August 2024, 24:00 Uhr, über die folgenden Kontaktdaten zugehen:

ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15, Mail: info@e-legends.de

3.

Verfahren für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte:

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis der Aktionärsstellung nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird.

Die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf, ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder über deren Widerruf können der Gesellschaft in Textform unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden:

ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15, Mail: info@e-legends.de

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

ELEGEND AG
Eichstätter Str. 9a
92339 Beilngries
Fax-Nr.: +49 8461 6427 – 15, Mail: info@e-legends.de

Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Donnerstag, den 1. August 2024, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. der Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde. Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 Absatz 1 AktG wird hingewiesen.

5.

Hinweise zum Datenschutz

Die ELEGEND AG und die von ihr beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Beilngries, 04.07.2024

ELEGEND AG

Der Vorstand

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