Alexanderwerk Aktiengesellschaft
Remscheid
ISIN DE000A37FTW0 / WKN A37FTW
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 6. September 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Alexanderwerk AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 5.256.542,22 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn | EUR | 5.256.542,22 |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,46 je Stückaktie auf 3.600.000 dividendenberechtigte Stückaktien |
EUR | 5.256.000,00 |
Gewinnvortrag | EUR | 542,22 |
Da keine effektiven Aktienurkunden ausgegeben sind, wird die Auszahlung der Dividende durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zum 11. September 2024 über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgen.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.
Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Quirin Privatbank AG, Bremen.
Remscheid, im September 2024
Alexanderwerk AG
Der Vorstand