Contigo Energie AG – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

von Red. TB

Artikel

Contigo Energie AG

Bochum

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die außerordentliche Hauptversammlung der Contigo Energie AG mit dem Sitz in Bochum hat am 18.09.2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 2.750.000,00 um EUR 2.250.000,00 auf EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von 2.250.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft je Aktie von EUR 1,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht zu erhöhen (die „Neuen Aktien“).

Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

Der Ausgabebetrag für jede Neue Aktie beträgt EUR 1,00 je auszugebender Aktie.

Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die Neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:0,82 zum Preis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug angeboten.

Aktionäre können von ihrem Bezugs- und Zeichnungsrecht Gebrauch machen, indem sie ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien während der Bezugsfrist, d. h. innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe dieses Bezugsangebots, durch Abgabe einer Bezugserklärung gegenüber der Gesellschaft (Contigo Energie AG, Massenbergstraße 11, 44787 Bochum) ausüben und innerhalb derselben Frist per Zeichnungsschein die Zeichnung der Bezugsaktien erklären.

Daher bitten wir unsere Aktionäre und fordern sie hiermit auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien während der Bezugsfrist

innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe dieses Bezugsangebots (die „Bezugsfrist“)

wie vorangehend im Detail erläutert, auszuüben und die Neuen Aktien innerhalb derselben Frist zu zeichnen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur derjenige als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine, welche erst nach Ablauf der Bezugsfrist bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft bei der Ausgabe der Neuen Aktien nicht berücksichtigt.

Die Einzahlungen auf die Neuen Aktien sind innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der Bezugsfrist in voller Höhe in bar fällig und sind durch Einzahlung oder Überweisung auf das folgende Konto der Gesellschaft zu leisten:

Bank: Commerzbank Bochum
IBAN: DE68 4304 0036 0277 5500 00
BIC: COBADEFFXXX

Neue Aktien, welche aufgrund des Bezugsangebotes von den Aktionären nicht bezogen werden, können nach Ablauf der Bezugsfrist ausschließlich der CE Mitarbeiterbeteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hannover, (Amtsgericht Hannover, HRA 206520, zu den oben genannten Bedingungen zum Bezug angeboten werden.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2024 in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Bochum, den 18.09.2024

 

Der Vorstand

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