bau+grün AG
Sinzheim
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am 04.12.2024 um 16.00 Uhr
ein.
Ort: Hohlohstraße 9, 76437 Rastatt
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma UTG Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellten. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates läuft bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließen wird. Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung und ein von den Arbeitnehmern zu wählendes Mitglied zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden. Als die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte schlägt der Aufsichtsrat die folgenden Personen vor: Frau Sabine Schmucker, Geschäftsführerin, Sinzheim Herr Robert Reif, Bauingenieur, Forbach Weiter schlägt der Aufsichtsrat für die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte ein Ersatzmitglied wie folgt vor: Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reif, Universitätsprofessor, Stadtbergen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 unserer Satzung nur die Organe und die Aktionäre der Gesellschaft sowie die vom Gesetz bestimmten Personen berechtigt.
Gemäß § 17 der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme; ausgenommen sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Sinzheim 30.10.2024
Der Vorstand