bau+grün AG – Ordentliche Hauptversammlung (am 04.12.2024 um 16.00 Uhr)

bau+grün AG

Sinzheim

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 04.12.2024 um 16.00 Uhr

ein.

Ort: Hohlohstraße 9, 76437 Rastatt

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende je gewinnbezugsberechtigte Aktie von 23,15 Euro. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten 43.195 Stückaktien eine Dividendensumme von 999.964,25 Euro,

und

b)

den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 3.065.223,15 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma UTG Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellten.

6.

Beschlussfassung über die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates läuft bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließen wird. Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung und ein von den Arbeitnehmern zu wählendes Mitglied zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Als die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte schlägt der Aufsichtsrat die folgenden Personen vor:

Frau Sabine Schmucker, Geschäftsführerin, Sinzheim

Herr Robert Reif, Bauingenieur, Forbach

Weiter schlägt der Aufsichtsrat für die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte ein Ersatzmitglied wie folgt vor:

Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reif, Universitätsprofessor, Stadtbergen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 unserer Satzung nur die Organe und die Aktionäre der Gesellschaft sowie die vom Gesetz bestimmten Personen berechtigt.

Gemäß § 17 der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme; ausgenommen sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Sinzheim 30.10.2024

Der Vorstand

Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.