Kempinski Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 12. Dezember 2024, 09:00 Uhr)

Kempinski Aktiengesellschaft

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 12. Dezember 2024, 09:00 Uhr (MEZ), im Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski München, Maximilianstraße 17, 80539 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.088.015 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Beschlussfassung bezüglich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird die in der Anlage zur Beschlussfassung 6 aufgeführte Vergütung gewährt. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrats von jeglicher Haftung aus deren Gesellschaftshandeln in dem Umfang, wie wenn eine übliche D&O Versicherung zu Gunsten dieser Mitglieder bestanden hätte, freizustellen.

7.

Beschlussfassung bezüglich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die künftigen Geschäftsjahre beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2024 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. von Ausschüssen des Aufsichtsrats die in der Anlage zur Beschlussfassung 7 festgelegte Vergütung gewährt. Die Auslagen der Mitglieder des Aufsichtsrats werden ebenfalls gemäß der Anlage zur Beschlussfassung 7 erstattet. Die Gesellschaft zahlt die Prämie der D&O-Versicherung, in welche die Aufsichtsratsmitglieder eingeschlossen sind. Solange keine D&O Versicherung von der Gesellschaft abgeschlossen ist, hat die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats von jeglicher Haftung aus deren Gesellschaftshandeln in dem Umfang, wie wenn eine übliche D&O Versicherung zu Gunsten dieser Mitglieder bestanden hätte, freizustellen.

INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Zudem werden die vorstehend genannten Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen.

München, den 11. November 2024

Kempinski Aktiengesellschaft

– Vorstand –

Anlage zur Beschlussfassung 6

Vergütungsvorschlag für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Name Vergütung
(brutto)
S.E. Aymen Almoayed 62.625,00 €
Dr. Omar Al Mardi 58.000,00 €
Robert Timmers 53.000,00 €
Andrea Vanni 33.750,00 €
René Nijhof 25.750,00 €
Chonperey Pacharswati 11.250,00 €
Gesamt: 244.375,00 €

Anlage zur Beschlussfassung 7

Vergütungsvorschlag für die Mitglieder des Aufsichtsrates für die künftigen
Geschäftsjahre beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024

I.

Grundvergütung und Sitzungsgeld bei zusätzlichen Sitzungen

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Mitglied Vorsitzender eines Ausschusses Mitglied eines Ausschusses
Regelmäßige Treffen
(Basierend auf 4 Sitzungen pro Jahr inkl. Umlaufbeschluss)
55.000 € 50.000 € 45.000 € 8.000 € 6.500 €
Zusätzliche Besprechungen 13.750 € 12.500 € 11.250 € 2.000 € 1.625 €
II.

Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sachvorteilen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die Stufe Private Concierge bei Kempinski. Die Kempinski Private Concierge-Stufe ist vollständig in das Treueprogramm des Unternehmens, Kempinski Discovery, integriert. Die Kempinski Private Concierge-Stufe ist innerhalb der Global Hotel Alliance als Red Level anerkannt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats können die Vorteile des Kempinski Private Concierge in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zu den Red Level-Vorteilen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates einen Rabatt von 50 % auf Speisen und Getränke, die während eines Hotelaufenthalts im Hotel konsumiert werden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten die Kosten für Hotelaufenthalte, Reisen und damit verbundene Auslagen, die ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates oder seiner Ausschüsse entstehen, gemäß der Reiserichtlinie des Unternehmens erstattet.

Die Mitglieder werden ermutigt, einen Tag vor den Aufsichtsratssitzungen anzureisen und einen Tag nach den Sitzungen abzureisen, wobei die Kosten für diese zusätzlichen Nächte vom Unternehmen übernommen werden.

Das Unternehmen erstattet bis zu zwei zusätzliche Übernachtungen im gastgebenden Hotel oder einem anderen Kempinski-Hotel im Umkreis von 150 km, entweder vor oder nach der Sitzung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Anspruch auf drei kostenlose Hotelübernachtungen pro Jahr in einem Hotel, das Kempinski oder den mit ihm verbundenen Unternehmen gehört oder von ihnen gepachtet wird.

 

Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.