SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA – Dividendenbekanntmachung

von Red. WG

Artikel

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Mainz

ISIN: DE000A3ENQ51 – WKN: A3ENQ5

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat am 4. Februar 2025 gemäß dem Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats beschlossen, vom Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/​2024 in Höhe von EUR 67.346.528,25 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 24.098.338,56 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 für jede der 150.614.616 dividendenberechtigten Aktien für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023/​2024 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 43.248.189,69 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Februar 2025, fällig.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle ist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Mainz, im Februar 2025

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
SCHOTT Pharma Management AG
Der Vorstand

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