Siemens Healthineers AG
München
WKN SHL100 / ISIN DE000SHL1006
Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 18. Februar 2025 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 1.645.360.672,97 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,95 je dividendenberechtigte Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024: | EUR 1.065.854.459,85 | ||
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: | EUR 579.506.213,12 |
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.121.952.063 Aktien für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 6.047.937 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.
Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ab dem 21. Februar 2025 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/Aktionären, die ihrer Depotbank eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sog. Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
München, im Februar 2025
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand