SERVISCOPE AG
Karlsruhe
Die SERVISCOPE AG mit Sitz in Karlsruhe lädt ihre Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 4. Juni 2025, um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten (Campus Hub) der Atruvia AG,
Fiduciastraße 20 in 76227 Karlsruhe,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024 Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.160.252,26 EUR aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 66.960,04 EUR aus dem Vorjahr schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 0,05 EUR je Stückaktie des dividendenberechtigten Grundkapitals von 1.600.000,00 EUR für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Sollte sich die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,05 EUR, sowie eine Sonderdividende von 0,45 EUR je dividendenberechtigte Aktie vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 10. Juni 2025, fällig. |
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der SERVISCOPE AG für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr zu bestellen. |
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6. |
Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie in Anlage 1 beigefügt vollständig neu zu fassen. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 8 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, welche im Aktienregister eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Gesellschaft rechtzeitig angemeldet haben. Anmeldungen müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2025, 24:00 Uhr, beim Vorstand unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein:
SERVISCOPE AG
Vorstand
Ottostraße 22a
76227 Karlsruhe
E-Mail: vertrieb@serviscope.de
Vollmachten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:
SERVISCOPE AG
Vorstand
Ottostraße 22a
76227 Karlsruhe
E-Mail: vertrieb@serviscope.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars „Vollmacht und Weisungen“ eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden.
Der Stimmrechtsvertreter ist an Weisungen gebunden. Ohne Weisungen ist die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ungültig.
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens am 3. Juni 2025, 14:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 3. Juni 2025, 14:00 Uhr, können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung, eine persönliche Teilnahme oder eine anderweitige Bevollmächtigung bleiben unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die SERVISCOPE AG in der Zeit vom 29. Mai 2025 bis einschließlich 4. Juni 2025 keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge; Ergänzungsverlangen
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
SERVISCOPE AG
Vorstand
Ottostraße 22a
76227 Karlsruhe
E-Mail: vertrieb@serviscope.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die unter vorgenannter Adresse bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2025, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft den Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2025, 24:00, zugehen. Es kann ebenfalls adressiert werden an die
SERVISCOPE AG
Vorstand
Ottostraße 22a
76227 Karlsruhe
E-Mail: vertrieb@serviscope.de
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 Aktiengesetz für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.
Unterlagen zur Hauptversammlung
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Vorlagen erteilt. Ferner liegen die vorbezeichneten Vorlagen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Hinweis zum Datenschutz
Die SERVISCOPE AG verarbeitet personenbezogene Daten der teilnahmeberechtigten Aktionäre, Stimmrechtsvertretern und Gästen („Teilnahmeberechtigte“) an der Hauptversammlung für die Zwecke der Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Erfüllung aktienrechtlicher Anforderungen sowie zur Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechte (z.B. Stimmabgabe). Daneben werden die Daten auch zur Organisation der Hauptversammlung verarbeitet, insbesondere zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, so dass ein reibungsloser Ablauf der Hauptversammlung sichergestellt werden kann. Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es auch, Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der SERVISCOPE AG entgegenzunehmen und bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Die SERVISCOPE AG verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zudem ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Die SERVISCOPE AG kann personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen Teilnahmeberechtigten zugänglich machen (z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis).
Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Teilnahmeberechtigte können keine Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie unter www.serviscope.de/datenschutz abrufen oder kostenlos bei der SERVISCOPE AG unter folgender Adresse anfordern:
SERVISCOPE AG
Vorstand
Ottostraße 22a
76227 Karlsruhe
Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner/ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn/sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, wird die SERVISCOPE AG die personenbezogenen Daten des/der Widersprechenden nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die SERVISCOPE AG kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der Widersprechenden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt werden.
Karlsruhe, im April 2025
SERVISCOPE AG
Der Vorstand