CS Realwerte Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung (am 6. Juni 2025, um 14.00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

CS Realwerte Aktiengesellschaft

Wolfenbüttel

– WKN 543 040 –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der CS Realwerte Aktiengesellschaft ein zu unserer

26. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 6. Juni 2025, um 14.00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen

38302 Wolfenbüttel (OT Salzdahlum), Salzbergstr. 2

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 38302 Wolfenbüttel, Salzbergstr. 2, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 4.619.201,63 € wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 80,00 € je Aktie
zuzüglich Bonus von 40,00 € je Aktie
auf 12.600 dividendenberechtigte Aktien
1.512.000,00 €
Abweichend von § 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG wird der Dividendenanspruch fällig am 23.12.2025.
Vortrag auf neue Rechnung 3.107.201,63 €
4.619.201,63 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2025 eine Vergütung von insgesamt 14.000,- € an den Aufsichtsrat zu zahlen. Die Aufteilung des Betrages bleibt der Beschlussfassung des Aufsichtsrates vorbehalten.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB, weshalb ihr Jahresabschluss gem. § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig ist. Falls der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat entscheidet, eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 vornehmen zu lassen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, als Abschlussprüfer zu wählen.

Wolfenbüttel, im März 2025

CS Realwerte Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Die nachstehenden Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zusammenfassend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden damit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen erläutert.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, dem 3. Juni 2025, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, hinterlegt haben und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zum Nachweis der rechtzeitigen Hinterlegung genügt eine von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Stimmkarte. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Mittwoch, dem 4. Juni 2025, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 15 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen den Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CS Realwerte Aktiengesellschaft
Vorstand
Salzbergstr. 2
38302 Wolfenbüttel
Telefax 05331-9755-55

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

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