RA-MICRO Software AG – Ordentliche Hauptversammlung 25.04.2025 (am 04. Juni 2025 um 10:00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

RA-MICRO Software AG

Berlin

WKN: A1MMD3 /​ ISIN: DE000A1MMD34

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 04. Juni 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)

am Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG geprüften Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2024 in Höhe von 14.063.346,23 € wie folgt zu verwenden:

2.a.

Zahlung einer Dividende in Höhe von 8,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 8.000.000,00 €. Die Dividende ist am 10. Juni 2025 zahlbar.

2.b.

Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 6.063.346,23 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie im Vorjahr, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der RA-MICRO Software AG endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet demzufolge mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der RA-MICRO Software AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der RA-MICRO Software AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Kiel,

b)

Herrn Lutz Krüger, Rechtsanwalt, Berlin,

c)

Herrn Dr. Maximilian Schenk, Rechtsanwalt, München,

d)

Herrn Nasim Ismailov, Bilanzbuchhalter, Berlin als Ersatzmitglied für alle vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Satzungsänderung der RA-MICRO Software AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der RA-MICRO Software AG wie folgt zu ändern:

I.

Nach § 4 wird eingefügt:

§ 4a Absicherung von Andienungsrechten

(1)

Eine Verfügung über von der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG gehaltene Aktien bedarf der einstimmigen Zustimmung des Aufsichtsrats, sofern nicht im Vorfeld der Verfügung das in Absatz 2 beschriebene Andienungsverfahren durchlaufen wurde.

(2)

Das Andienungsverfahren erfordert, dass die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG vor der Verfügung über Aktien diese zunächst dem Mitaktionär Beck Berlin Beteiligungs-GmbH anbietet. Lehnt die Beck Berlin Beteiligungs-GmbH den Erwerb der benannten Aktien zu den von der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG benannten Konditionen ab, kann die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG die Aktien zu dem benannten oder einem höheren Preis bei im Übrigen gleichbleibenden Konditionen an Dritte verkaufen; einer Zustimmung des Aufsichtsrats zur Verfügung gemäß Absatz 1 bedarf es dann nicht. Schuldrechtliche Vorkaufsrechte der Beck Berlin Beteiligungs-GmbH bei Verkauf an Wettbewerber der Verlagsgruppe C.H.Beck bleiben unberührt.

(3)

Um das Andienungsverfahren auch bezüglich mittelbarer Anteilsveräußerungen zu sichern, kann die Hauptversammlung, wenn über Beteiligungen an der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG verfügt wird, ohne dass die betreffende Beteiligung der Beck Berlin Beteiligungs-GmbH entsprechend den Vorgaben von Absatz 2 angedient wurde, das folgende mit einfacher Mehrheit ohne Stimmen der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG beschließen:

(a)

Zwangsweise Einziehung der von der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien gemäß § 237 AktG

(b)

Zwangsweise Abtretung der von der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien an die Gesellschaft oder erwerbsbereite Aktionäre der Gesellschaft, bei Erwerbsinteresse mehrerer Aktionäre im Verhältnis deren Beteiligung an der Gesellschaft.
Die an die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG zu zahlende Vergütung für die Einziehung oder Abtretung der Aktien entspricht dem Verkehrswert der eingezogenen oder abgetretenen Aktien.

(4)

Die Absätze 1 bis 3 kommen nicht zur Anwendung bei Verfügungen an (a) im Sinne von § 138 InsO nahestehende Personen und Kommanditisten der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG (einschließlich Stiftungen o.ä. zugunsten von nahestehenden Personen und Kommanditisten der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG), (b) Mitarbeiter der Gesellschaft, sowie (c) Kunden oder Lizenznehmer der Gesellschaft, solange das insgesamt von dieser Personengruppe gehaltene Aktienkapital an der Gesellschaft 10 % nicht übersteigt.

(5)

Die Absätze 1 bis 4 finden auf Gesamtrechtsnachfolger der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG und der Beck Berlin Beteiligungs-GmbH sowie auf im Sinne von § 138 InsO nahestehende Personen und Kommanditisten der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG als Einzelrechtsnachfolger der RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG entsprechende Anwendung

II.

In § 7 (7) wird am Ende ein weiterer Satz eingefügt:

Die Änderung des § 4a „Absicherung von Andienungsrechte“ der Satzung bedarf einer Kapitalmehrheit von mindestens 75 %.

Auslage von Unterlagen

Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform fristgerecht unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RA-MICRO Software AG
Washingtonplatz 3
10557 Berlin
oder
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 04. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 28. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 28. Mai 2025. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern der RA-MICRO Software AG Vollmacht und Weisungen per Brief, E-Mail oder Telefax erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 04. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 851
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.ra-micro.de zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

 

Berlin, April 2025

Vorstand der RA-MICRO Software AG

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